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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.71

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Die im Pachtvertrag formulierte Untersuchung bzw. Evaluierung der betriebswirtschaftlichen Entwicklung auf der Grundlage der von der IIR offen zu legenden Zahlen nach Ablauf von zwei (Betriebs-)Jahren hat nach Auskunft der Fachdienststelle
bis zum damaligen Prüfungszeitpunkt nicht stattgefunden. Eine derartige Evaluierung erschien der Kontrollabteilung aus den folgenden Gründen dringend angebracht:
 Die gemeldeten Besucherzahlen dokumentierten in den vergangenen Jahren
eine deutliche Steigerung.
 In den vergangenen Jahren kam es naturgemäß auch zu Preiserhöhungen für
den Besuch des Stadtturms.
 Seit dem Jahr 2018 schrieb die Stadt aufgrund der maßgeblichen landesgesetzlichen Änderungen keine Vergnügungssteuer auf die Eintrittserlöse des Stadtturms mehr vor. Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass
die Vorschreibung der Kriegsopferabgabe infolge Abschaffung seitens des Landesgesetzgebers bereits ab 01.01.2015 eingestellt worden war. Recherchen der
Kontrollabteilung dazu zeigten, dass für das Jahr 2017 von der Stadt an die IIR
insgesamt ein Betrag von € 29.477,62 an Vergnügungssteuer vorgeschrieben
worden ist.
Alle von der Kontrollabteilung aufgezählten Punkte waren mit einer Erhöhung der
Eintrittserlöse (bzw. der gesamten Umsatzerlöse) und einer deutlich positiven Beeinflussung der Ertrags-/Aufwandsrelation der IIR aus der Bewirtschaftung des
Stadtturms und der öffentlichen WC-Anlage verbunden.

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Im Zusammenhang mit dem bestehenden Pachtvertrag betreffend den Stadtturm
und die öffentliche WC-Anlage Altstadt sprach die Kontrollabteilung an die zuständige Fachdienststelle (damals MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft)
die folgenden Empfehlungen aus:
 Nach Einschätzung der Kontrollabteilung sollte die vorgesehene betriebswirtschaftliche Evaluierung des Pachtverhältnisses auf der Grundlage der von der
IIR bereitzustellenden Zahlen nachgeholt und vorgenommen werden.
Dabei könnte die aktuelle Einnahmen-/Ausgabensituation erhoben werden. Dies
unter Berücksichtigung der deutlich gestiegenen Besucherzahlen, der von der IIR
durchgeführten Eintrittspreiserhöhungen sowie des Umstandes des Wegfalls der
Kriegsopferabgabe ab 01.01.2015 und der Vergnügungssteuer ab 01.01.2018.
 Auf Basis des Ergebnisses dieser betriebswirtschaftlichen Untersuchung wäre
aus Sicht der Kontrollabteilung eine Entscheidung über eine (allenfalls veränderte) Weiterführung des bislang unentgeltlichen Pachtvertrages angebracht.
Dafür wäre gegebenenfalls ein aktualisierter Gremialbeschluss einzuholen.
Nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung erschien eine Anpassung des Pachtvertrages in puncto Pachtzins vor dem Hintergrund der aufgezeigten Umstände
jedenfalls überlegenswert und gerechtfertigt. Dies insofern, als der Überschuss
(Gewinn) aus der Bewirtschaftung des Stadtturms und der öffentlichen WC-Anlage Altstadt anhand einer fairen Verteilung zwischen der Stadt als Verpächterin
und der IIR als Pächterin aufzuteilen wäre.

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Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV verwies in seiner damals
abgegebenen Stellungnahme einleitend auf die vorliegende Beschluss- und Vertragssituation. Dies insofern, als die damalige MA I – Amt für Präsidial- und Rechtsangelegenheiten / Referat Liegenschaftsangelegenheiten seinerzeit beauftragt war,
einen neuen Pachtvertrag mit der IIR abzuschließen.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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