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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.72

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Weiterführend erläuterte das seinerzeitige Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft
damals das Zustandekommen dieses neuen Pachtvertrages aus seiner Sicht. Dabei
führte die Dienststelle insbesondere auch ins Treffen, dass mit der Errichtung der
neuen öffentlichen WC-Anlage in der Altstadt sowie mittels der damit in Verbindung
stehenden Vereinbarung mit der IIR eine weitere essentielle und dauerhafte Verbesserung in die touristische Infrastruktur erzielt und entsprechende Vorteile generiert worden wären. Zudem wies die Fachdienststelle darauf hin, dass mit dieser
(Pacht-)Vereinbarung auch das unternehmerische Risiko für den Betrieb des Stadtturms und der WC-Anlage von der Stadt an die IIR ausgelagert worden ist. So zeigte
die Entwicklung der Stadtturmeintritte in den vergangenen zwei Jahrzehnten starke
Schwankungsbreiten. Diese sind von zunächst über 100.000 Eintritten in weiterer
Folge sukzessive auf rund 75.000 gesunken und in den letzten Jahren – u.a. im
Hinblick auf die insgesamt positive touristische Entwicklung – wiederum auf knapp
über 100.000 gestiegen. Jedoch würden sich die Eintritte gerade im Jahr 2020 und
wohl auch auf absehbare Zeit aufgrund der COVID-19 Entwicklung sowie der Altstadtbaustelle sehr stark reduzieren.
Insgesamt schloss sich das vormalige Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV der Empfehlung der Kontrollabteilung an, die betriebswirtschaftliche Evaluierung des Pachtverhältnisses auf der Grundlage der von der IIR bereitzustellenden
(aktuellen) Zahlen nachzuholen. An der Erarbeitung eines Evaluierungsberichtes
gemäß den Anregungen der Kontrollabteilung werde in Abstimmung mit der MA I –
Amt für Präsidialangelegenheiten / Referat Liegenschaftsangelegenheiten selbstverständlich gerne mitgewirkt.
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Zu den Follow up – Einschauen der vergangenen Jahre informierte das Referat für
Wirtschaft und Tourismus der MA IV über den weiteren Fortgang in dieser Angelegenheit. Es sei die Intention der Beteiligten, ein Gesamtpaket zu erarbeiten. Dabei
sollen insbesondere die geplanten umfassenden Neubauinvestitionen im Bereich
des Stadtturmes berücksichtigt werden. Die Fachdienststelle erwartete deren Umsetzung möglichst im Jahr 2023.
Zur diesjährigen Follow up – Einschau 2023 berichtete die mittlerweile zuständige
Leiterin des Amtes für Immobilien, Wirtschaft und Tourismus der MA IV unter anderem darüber, dass das gegenständliche Thema im vergangenen Jahr mehrfach intern als auch mit dem Tourismusverband diskutiert worden sei. Zudem informierte
sie über weiterführende Details und den Stand der Neubauinvestitionen. Eine abschließende Neugestaltung der vertraglichen Situation konnte allerdings noch nicht
erreicht werden, da zum Einbau eines Liftes zur barrierefreien Erschließung der
städtischen Dienststellen im Stadtturm noch keine endgültige Entscheidung vorliege. Diese Neubauinvestition sei weiterhin eine wesentliche Voraussetzung für
Verhandlungen in Bezug auf den bestehenden Pachtvertrag.
Aus Sicht der mittlerweile zuständigen Amtsvorständin sei realistisch betrachtet mit
einer Neuordnung der Vertragssituation erst nach Vorliegen eines verbindlichen
Zeitplans für die barrierefreie Erschließung des Historischen Rathauses und den
sich daraus ergebenden Änderungen der Rahmenbedingungen für den Betrieb des
Stadtturms auszugehen.
Den Empfehlungen der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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