Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.87
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Auch in den Dienstklassen der Verwendungsgruppen C (I-IV/V) und D (I-IV) beanstandete die Kontrollabteilung ein weiteres Mal eine abweichende zahlenmäßige zu
geringe Zuweisung der betreffenden Planstellen im Dienstpostenverteilungsplan
des Finanzjahres 2022.
Demgegenüber hat das Amt für Personalwesen bei der in der Verwendungsgruppe
B (Gehobener Dienst) eingereihten Dienstklasse VI/VII im Dienstpostenverteilungsplan zwei zusätzliche Planstellen ausgewiesen. Im Vergleich zum kundgemachten
Dienstpostenplan wurden sohin 44 anstatt 42 diesbezüglich bewertete Dienstposten
den einzelnen städtischen Dienststellen zugeordnet.
Die Kontrollabteilung regte auch für das Finanzjahr 2022 eine detaillierte Überprüfung der vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschlossenen Anzahl
von Planstellen mit der im Dienstpostenverteilungsplan aktuell ausgewiesenen
Summe von Dienstposten an. Dies insbesondere im Hinblick auf eine mengenmäßige Übereinstimmung der einzelnen Verwendungsgruppen und Dienstklassen. Gegebenenfalls ist eine Richtigstellung der Zuteilung der einzelnen bewilligten Dienstposten bezüglich Verwendungsgruppe und Dienstklasse durchzuführen.
Im Anhörungsverfahren sicherte die Fachdienststelle zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2022 wurde der Kontrollabteilung von der
Magistratsdirektorin als interimistische Leiterin des Amtes für Personalwesen mitgeteilt, dass die Bearbeitung der Empfehlung noch längere Zeit in Anspruch nehmen
werde.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2023 teilte das Amt für Personalwesen mit,
dass die Planstellen in der Verteilung erhöht bzw. reduziert wurden.
Eine „Dienstposten-Tiefenanalyse“ im Frühjahr 2023 beinhaltete die Prüfung des
Dienstposten- und des Dienstpostenverteilungsplanes und wurde einzeln für jede
Dienststelle in Zusammenarbeit des Amtes für Personalwesen, der Personalvertretung, ITK sowie den einzelnen Dienststellen durchgeführt. Auf dieser Basis beschloss der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck in seiner Sitzung vom
13.07.2023 (I-7916/2023/PA) nochmals eine Erhöhung der Anzahl der Dienstposten
um zusätzliche 15 Dienstposten. Für das Jahr 2022 werden im Dienstpostenplan für
Beamte und Vertragsbedienstete der Stadt Innsbruck insgesamt 1775 Dienstposten
(Vorjahr: 1662 DP) ausgewiesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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In der zweiten Sitzung des (Budget-)Gemeinderates vom 16.12.2021 genehmigte
das zuständige Kollegialorgan der Landeshauptstadt Innsbruck den Dienstpostenund Stellenplan für das Rechnungsjahr 2023. Nach Einarbeitung des Abänderungsantrages vom 09.12.2021 basierend auf der Vorlage an den gemeinderätlichen Personalausschuss vom 14.09.2021 wurde eine endgültige Gesamtanzahl von 1.784
Dienstposten und Stellen beschlossen.
Gemäß § 57 Abs. 5 IStR wurde der diesbezügliche GR-Beschluss über die Festsetzung des Voranschlages (samt bewilligten Dienstpostenplan 2023) an der Amtstafel
des Stadtmagistrates Innsbruck (sowie Online) vom 23.12.2021 bis 06.01.2022 öffentlich kundgemacht.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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