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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.88

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Ein stichprobenartige Einschau in den besagten Abänderungsantrag vom
09.12.2021, welcher die Grundlage für die Erstellung des Dienstpostenplanes 2023
bildete, stellte die Kontrollabteilung eine geringfügige Abweichung von zwei Planstellen gegenüber dem vom GR beschlossenen Dienstposten- und Stellenplan fest.
Ein Aufaddieren der einzelnen neu zu schaffenden Dienstposten in den betreffenden städtischen Fachdienststellen führte zum Ergebnis, dass insgesamt 34 weitere
Dienstposten für das Rechnungsjahr 2023 benötigt werden. Hiervon waren zwei
Dienstposten – 1 DP A ZV/VII (juristische Sachbearbeiter VStV neu) und 1 DP B
ZV/VI (Sozialamt, Mindestsicherung) – für die Allgemeine Personalreserve (nicht
budgetwirksam) bestimmt.
Demgegenüber dokumentierte der verlautbarte und genehmigte Dienstposten- und
Stellenplan 2023 eine Erhöhung zum Vorjahr von nur 32 Dienstposten.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen einen Abgleich des diesbezüglichen Zahlenmaterials, insbesondere in Bezug auf den eingearbeiteten Abänderungsantrag vom 09.12.2021 sowie hinsichtlich des Dienstposten- und Stellenplanes nach § 54 Abs. 6 IStR, welcher ein integrierter Bestandteil des Voranschlages 2023 ist, vorzunehmen. Gegebenenfalls ist eine Korrektur der Anzahl der Planstellen im Dienstposten- und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2023 durchzuführen.
Die Fachdienststelle teilte in der abgegebenen Stellungnahme mit, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen werde.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2022 wurde der Kontrollabteilung von der
Magistratsdirektorin als interimistische Leiterin des Amtes für Personalwesen mitgeteilt, dass die Bearbeitung der Empfehlung noch längere Zeit in Anspruch nehmen
werde.
Im aktuellen Anhörungsverfahren teilte das Amt für Personalwesen mit, das nach
erfolgter Korrektur des Dienstposten- und Dienstpostenverteilungsplans 2022 das
Jahr 2023 überprüft wurde.
In der Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt vom 13.07.2023 wurde
ebenso der Dienstpostenplan für das Jahr 2023 überarbeitet und eine Erhöhung der
Anzahl der Dienstposten auf insgesamt 1856 Dienstposten (Vorjahr: 1775 DP) beschlossen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Im Jahr 2018 erhielten zwei Dienstnehmer des Büros des Bürgermeisters eine sondervertragliche Verwendungszulage im Sinne des § 30a Gehaltsgesetzes in Höhe
zwischen 80 % bis 100 % der Berechnungsbasis. Zusätzlich wurde mit diesen
Dienstnehmern eine (echte) Überstundenpauschale von monatlich 20 Stunden vereinbart. Abgerechnet wurde die Überstundenpauschale mit einem Überstundenzuschlag von 50 %. Dieser Zuschlag betrifft gemäß § 28 Abs. 1 lit. b I-VBG in Verbindung mit den besoldungsrechtlichen Vorschriften der Nebengebührenverordnung
(§ 5) die Werktagsüberstunden bis 20:00 Uhr.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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