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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.104

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Aktuell teilte das Referat Subventionen, Kosten- und Leistungsrechnung der
MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung dazu mit, dass der Vorschlag zum Abschluss einer gemeinsamen (mehrjährigen) Fördervereinbarung mit
dem Verein vom Land Tirol ohne Angabe weiterer Gründe abgelehnt worden sei.
Laut erhaltener Auskunft der aktuell hierfür zuständigen, städtischen Dienststelle
wird künftig die Auszahlung einer Jahres- und Sondersubvention nur mehr nach
Vorlage eines Verwendungsnachweises des Vorjahres bzw. der bezahlten Rechnungen erfolgen (Subventionsvollzug gemäß Subventionsordnung der Stadt Innsbruck).
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

4 Berichte über laufende Gebarungsüberwachungen/Belegkontrollen
4.1 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
III. Quartal 2022
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Die Kontrollabteilung überprüfte eine Auszahlungsanordnung der MA IV – Referat
Haushaltswesen und Controlling über den Betrag von brutto € 888,43 (BelegNr.
190013680) an das Stift Wilten. Im Detail handelte es sich um den Nachzahlungsbetrag infolge der Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Jahres 2021 für die von
der Stadt Innsbruck im Objekt Exlgasse 12 angemieteten Flächen. Der Buchungstext lautete „BK 2021 – Lagerhalle Stadtmuseum Exlgasse 12“; die buchhalterische
Abwicklung der Auszahlung erfolgte über den Fonds 361010 – Stadtarchiv.
Über diese Buchungsdetails zeigte sich die Kontrollabteilung aus dem Grund verwundert, zumal das Stadtarchiv/Stadtmuseum mit seinen (Archiv-)Beständen bereits im Sommer/Herbst des Jahres 2019 in ein neues Objekt (Depot Feldstraße
11a/b) übersiedelt ist. Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass die
im Objekt Exlgasse 12 von der Stadt Innsbruck angemieteten Flächen mittlerweile
(im Wesentlichen) vom Amt für Sport der MA V zur Lagerung der Ausstattung der
städtischen Kunsteislaufplätze genutzt werden.
Wie die Kontrollabteilung feststellte, sieht der zugrundeliegende Mietvertrag in
Punkt V – Zweckwidmung vor, dass die Überlassung des Mietgegenstandes zum
Zweck der Nutzung als „Lager für das Stadtmuseum“ erfolgt. Jede Änderung des
Geschäftszweckes bedarf gemäß diesem Vertrag der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Eine solche war in den von der Kontrollabteilung gesichteten Aktenbestandteilen zum Prüfungszeitpunkt jedoch nicht vorzufinden.
Die Kontrollabteilung regte deshalb in Richtung der MA IV – Amt für Immobilien,
Wirtschaft und Tourismus an, um die Einholung einer schriftlichen Zustimmungserklärung der Vermieterin entsprechend den mietvertraglichen Bestimmungen bemüht
zu sein.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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