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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.105

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Zur Follow up – Einschau 2023 teilte die Vorständin des Amtes „Immobilien, Wirtschaft und Tourismus“ mit, dass inzwischen eine entsprechende schriftliche Zustimmungserklärung des Prämonstratenser Chorherrenstifts Wilten als Vermieterin vorliege. Diese wurde der Kontrollabteilung abschriftlich übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

4.2 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
IV. Quartal 2022 bis II. Quartal 2023
55

Die Stadt Innsbruck vereinnahmte am 25.01.2023 mit der Bezeichnung Gutschrift
Jobtickets einen Bruttobetrag von € 9.097,84. Dies auf Basis einer (Gutschrifts-)
Rechnung der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB).
Als Dienstgeberin führte die Stadt Innsbruck die Möglichkeit der Beanspruchung eines Jobtickets für städtische Mitarbeiter als freiwillige Sozialleistung ein. Dazu bestand mit der IVB ein „Kooperationsvertrag IVB-JOB-TICKET“, welcher Ende 2013
zur Unterzeichnung gelangt ist. Dieser Vertrag sah unter anderem vor, dass der
Kooperationspartner einen 5 %igen Rabatt auf die jährlichen Gesamtrechnungen
erhielt.
Ab dem 01.05.2018 kam es zu einer Änderung der Beanspruchungsvoraussetzungen. In Bezug auf den gewährten Rabatt vereinbarten die Kooperationspartner im
Zuge dessen, dass dieser Rabatt nur mehr für jene Mitarbeiter der Stadt Innsbruck
vorgesehen war, welche ihren Wohnsitz in Innsbruck hatten.
Zur Beurteilung der für das Geschäftsjahr 2022 von der IVB fakturierten Gutschrift
forderte die Kontrollabteilung beim Amt für Personalwesen – Referat Besoldung eine
Auswertung an. Nach Sichtung der übermittelten Daten stellte sich heraus, dass die
Anzahl jener Mitarbeiter mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, die ein Jobticket gekauft
haben, höher war als jene die letztendlich zur Gutschrift-Berechnung herangezogen
bzw. an die IVB gemeldet worden sind. Die Gutschrift war somit aus Sicht der Kontrollabteilung zu niedrig.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen – Referat Besoldung, die
abwicklungstechnischen Hintergründe die für das Auftreten dieser offensichtlichen
Differenz im Zusammenhang mit der Jobticket-Gutschrift für das Jahr 2022 verantwortlich waren zu eruieren. Gegebenenfalls wäre diese bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH zu reklamieren.
Im damaligen Anhörungsverfahren teilte die Fachdienststelle mit, dass die Beanstandung vollinhaltlich nachvollzogen werden kann und meldete aufgrund dieser
Feststellung die oben angeführte Differenz bei der IVB nach. Zum Zeitpunkt dieser
Stellungnahme lag dem Referat Besoldung noch kein Ergebnis der Reklamation vor.
Zur diesjährigen Follow up – Einschau teilte das Referat Besoldung mit, dass die
IVB die nachgemeldeten Jobticketausgaben akzeptiert hatte und diese bei der Gutschrifterstellung für das Jahr 2022 ergänzend berücksichtigt werden. Die zugesagte
ergänzende Gutschrift stand zum Prüfungszeitpunkt noch aus.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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