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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.122

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In der dazu abgegebenen Stellungnahme teilte das Amt für Personalwesen mit,
dass der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen werde.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2023 wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt,
dass eine Anpassung des monatlichen pauschalen Aufwandsersatzes für Telearbeit
umgesetzt wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

7 Unternehmungen
7.1 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und
Jahresrechnung 2021 der Innsbruck Marketing GmbH
76

Die Kontrollabteilung darauf hin, dass im prüfungsgegenständlichen Zeitraum ein
Wechsel in der Gesellschafterstruktur der IMG stattgefunden hat.
So haben die beiden einstigen Gesellschafter der IMG – der Innenstadtverein (ZVR
358698600) und der Verein „Interessengemeinschaft Altstadt Innsbruck“ (ZVR
632668174) – ihre Geschäftsanteile mit Abtretungsvertrag vom 24.09.2021 an den
Innsbrucker Zentrumsverein (ZVR 1052198599) abgetreten.
Die Nominalen der abgegebenen Geschäftsanteile betrugen zum einen € 6.750,00
und zum anderen € 3.000,00. Der Innsbrucker Zentrumsverein (ZVR 1052198599)
ist in die Innsbruck Marketing GmbH mit einer Stammeinlage von € 9.750,00 (bzw.
13,00 %) eingetreten.
Auffallend war für die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang, dass im gegenwärtigen Gesellschaftsvertrag unter dem Punkt XI. Gesellschaftsanteile weiterhin
nachfolgender Absatz festgeschrieben ist.
„3. Die Gesellschafter Verein Innsbruck Innenstadt rund um die Annasäule und Verein Interessengemeinschaft Altstadt Innsbruck sind gemeinsam über Ersuchen
der anderen Gesellschafter verpflichtet, einer anderen repräsentativen Kaufleuteoder Unternehmervereinigung, welche als Sammelvereinigung alle anderen
Stadtteile der Stadtgemeinde Innsbruck vertreten, einen Teil ihres jeweiligen Geschäftsanteils abzutreten. Bei der Höhe des abzutretenden Geschäftsanteils ist
darauf Bedacht zu nehmen, dass die jeweiligen Beteiligungen im Verhältnis zur
Beitragsleistung zur Gesellschaft stehen.“
Im Hinblick auf den Abtretungsvertrag vom 24.09.2021 und der damit einhergehenden Veränderung im Gesellschafterstand der IMG, empfahl die Kontrollabteilung
den betreffenden Passus im Gesellschaftsvertrag auf die aktuellen Gegebenheiten
zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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