Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.132

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90

Im Dienstvertrag der Dienstnehmerin B war die Funktion „Leitung Projektmanagement Event“ samt einem umfangreichen Aufgabengebiet festgelegt worden. Zu den
Aufgaben gehörte auch die preisliche Verhandlung mit externen Partnern. Bei den
eingesehenen Rechnungen durch die Kontrollabteilung lagen auch Rechnungen
von Geschäftspartnern vor, die zum Familienverbund der Angestellten gezählt werden mussten. Von wem in einigen Fällen seitens der IMG die jeweilige Beauftragung
bzw. Preisverhandlung durchgeführt wurde, konnte von der Kontrollabteilung anhand der Prüfungsunterlagen nicht verifiziert werden. Die Kontrollabteilung empfahl
daher generell bei Beauftragungen ein Vieraugenprinzip bzw. eine nachvollziehbare
Dokumentation – und insbesondere bei Beauftragungen mit einem Naheverhältnis
der handelnden Personen – sicher zu stellen.
Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, der Empfehlung zu entsprechen. In Beantwortung zum diesjährigen Follow up informierte die IMG die Kontrollabteilung schriftlich über die nunmehrige Vorgehensweise in dieser Angelegenheit. Demnach werden finale Verhandlungen immer im Vieraugenprinzip (Projektleitung und Geschäftsführung) durchgeführt und die finale Vergabe durch die Geschäftsführung
freigegeben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

91

Eine jährliche Valorisierung bzw. Wertsicherung der Gehälter war in den vorliegenden Dienstverträgen – außer bei der Geschäftsführerin – nicht umfasst und ist mangels eines geltenden Kollektivvertrages bzw. einer lohngestaltenden Vorschrift für
die Dienstnehmer der IMG nicht vorgesehen. Valorisierungen sind bei der IMG in
den Vorjahren jedoch teilweise vollzogen worden. Die Kontrollabteilung regte daher
an, eine Regelung der jährlichen Wertsicherung der Dienstnehmergehälter schriftlich festzulegen. Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, der Empfehlung zu entsprechen.
Die Nachfrage im diesjährigen Follow up hierzu ergab, dass eine eventuelle Valorisierung der Gehälter (zur formell notwendigen Zustimmung) der Generalversammlung vorgelegt werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

92

Im Jahr 2012 wurden Lizenzvereinbarungen seitens der IMG mit der Stadt Innsbruck
und dem TVBI (Lizenznehmer) abgeschlossen, welche der Kontrollabteilung vorlagen. Beide Lizenzvereinbarungen erfolgten unentgeltlich, wobei der TVBI in der Vereinbarung auch die Nutzung für zwei Tochtergesellschaften regelte. Die Stadt Innsbruck traf bezüglich der Tochtergesellschaften eine leicht abweichende Regelung.
Im Jahr 2013 erfolgten daher zwei weitere unentgeltliche Lizenzvereinbarungen mit
der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH und der Innsbrucker Immobilien GmbH (inkl.
KG und Service GmbH). Weitere Lizenzvereinbarungen mit sog. Tochtergesellschaften lagen nicht vor.
Die Einschau der Kontrollabteilung zeigte, dass die Marke (bzw. das Logo – in abweichender Aufmachung) von weiteren Tochterunternehmungen der Stadt Inns-

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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