Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.133
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bruck bzw. Rechtsträgern genutzt (bspw. Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH, Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H.) wird, mit denen
jedoch noch keine Lizenzierungsvereinbarung besteht. Dies war auch aus weiteren
Unterlagen ersichtlich, zumal im Jahr 2019 eine Honorarnote betreffend die Verwendung der Marke bei einzelnen Unternehmen (u.a. die oben genannten) seitens einer
Rechtsanwaltskanzlei in Höhe von € 5.515,00 bei der IMG vorlag (verbucht in
Rechts- und Beratungskosten). Die Kontrollabteilung empfahl daher zu klären, inwieweit entsprechende Lizenzvereinbarungen mit Rechtsträgern – welche die
Marke Innsbruck nutzen – abzuschließen sind bzw. welches Ergebnis die seinerzeitige Expertise hinsichtlich dieser Thematik ergab.
Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, der Empfehlung zu entsprechen. Die IMG
gab im Stellungnahmeverfahren der Follow up – Einschau 2023 an, dass dieser
Punkt im Rahmen der Weiterentwicklung der Marke auf der Agenda sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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In den Jahren 2021 und 2022 hat die Stadt Innsbruck über die Haushaltsstelle
1/770100-755500 Fremdenverkehrsförderung, Transfers an Unternehmen (SU) jeweils einen Beitrag von € 40.000,00 an die IMG geleistet.
Die betreffenden Zahlungen basieren auf dem GR-Beschluss vom 13.10.2021. In
diesem wurde festgehalten, dass ein jährlicher Betrag von maximal € 40.000,00 für
den Auf- und Abbau sowie für die anfallenden Lagerungs-, Strom- und Wartungskosten hinsichtlich der neuen Weihnachtsbeleuchtung von Seiten der Stadt Innsbruck zu bezahlen ist. Auch in der eigens abgeschlossenen Vereinbarung zwischen
der IMG und der N.N. GmbH A wurde ebenfalls ein für die Dauer von fünf Jahren
jährlicher Betrag von höchstens € 40.000,00 für die Anbringung, Inbetriebnahme,
Abhängung und Lagerung der gegenständlichen Winterbeleuchtung festgeschrieben.
Ein gemäß der städtischen Subventionsordnung verpflichtender Nachweis über die
widmungsgemäße Verwendung der in den Jahren 2020 und 2021 ausbezahlten
Förderbeträge war für die Kontrollabteilung aus den von der städtischen Fachdienststelle zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht ersichtlich.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Immobilien, Wirtschaft und Tourismus
der MA IV, künftig einen entsprechend den Bestimmungen der Subventionsordnung
der Landeshauptstadt Innsbruck verbindlichen Nachweis beim Förderungsnehmer
einzufordern.
Im Anhörungsverfahren teilte die Abteilungsleitung der MA IV / Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung mit, dass der Empfehlung entsprochen werde.
Anlässlich der Follow up – Einschau 2023 wurden der Kontrollabteilung für die ausbezahlten Fördermittel zweckbestimmte Belege nach Maßgabe der städtischen
Subventionsordnung übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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