Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.134

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Im Jahr 2020 hat die IMG mehrere Subventionsanträge an die städtische Fachdienststelle der MA IV gestellt. Demzufolge wurden gesamthaft Zuwendungen in
Höhe von € 595.000,00 an die Innsbruck Marketing GmbH zur Anweisung gebracht.
Als ein Beispiel führte die Kontrollabteilung die finanzielle Unterstützung an die IMG
für die Implementierung der Videosensorik / Swarm Technology in Maximalhöhe von
€ 150.000,00 an. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in der Sitzung vom 19.11.2020 den diesbezüglichen Beschluss gefasst.
Die IMG hat dazu mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) einen entgeltlichen Besorgungsauftrag betreffend Betrieb einer Video-Sensorik für den öffentlichen Raum abgeschlossen.
Die Abrechnung der Besorgung der Video-Sensorik erfolgt pro Kamera und Monat.
Pro Kamera wurde ein monatliches wertgesichertes Pauschalentgelt von netto
€ 195,00 vereinbart.
Eine Einschau in die Sachkonten der IMG zeigte, dass die Gesellschaft zahlreiche
Aufwendungen über das eigens eingerichtete Sachkonto 6666 Projektkosten Frequenzmessgeräte tätigte. So verausgabte die IMG im Jahr 2021 € 49.389,00 und
im darauffolgenden Geschäftsjahr € 39.999,96 für dieses Projekt.
Die zuständige städtische Fachdienststelle der MA IV übermittelte auf Nachfrage
der Kontrollabteilung die erforderlichen Nachweise für die ordnungsgemäße Verwendung der ausbezahlten Subventionsmittel in Höhe von € 150.000,00 für das Geschäftsjahr 2021. So hat die IMG als Gesamtverantwortliche für das Projekt
„Videosensorik / Swarm Technology“ verspätet mit 16.12.2021 mehrere Rechnungen der IKB AG von gesamt netto € 55.862,00 für das Jahr 2021 dem Referat für
Wirtschaft und Tourismus vorgelegt. Weitere Nachweise waren aus den der Kontrollabteilung übermittelten Prüfunterlagen nicht ersichtlich.
Die Kontrollabteilung empfahl der zuständigen Fachdienststelle der MA IV (Referat
für Wirtschaft und Tourismus) jedenfalls zur Gänze Nachweise für die zweckgebundene Verwendung der im Jahr 2020 ausbezahlten Fördermittel von insgesamt
€ 150.000,00 bei der IMG einzufordern.
Im Anhörungsverfahren teilte die Abteilungsleitung der MA IV / Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung mit, dass der Empfehlung entsprochen werde.
Der Kontrollabteilung wurden im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau diesbezügliche Nachweise für die zweckgebundene Verwendung der betreffenden Förderbeiträge gemäß der städtischen Subventionsordnung übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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