Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf
- S.138
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Oktober 2014 brachte einen Abgang von € 21.306,35 mit sich, der von
der Stadt Innsbruck ausgeglichen wurde. Die Differenz der drei genannten Beträge ergab – aus Sicht der Stadt Innsbruck – einen Überschuss von € 1.798,65.
Die Kostenstellenrechnung (ohne Gemeinkosten) der OSVI zeigte im
Zeitraum zwischen 2009 und 2014 ebenfalls ein positives Ergebnis von
€ 36.122,31. Dies entsprach auch in etwa den kumulierten Nettoprovisionen (€ 36.519,40), die der Stadt Innsbruck seitens der OSVI vorgeschrieben wurden.
Betriebsführung
Skaterhalle
(WUB-Areal)
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck beschloss in seiner Sitzung vom
14.07.2011 (Zl. IV 2642/2011), auf dem ehemaligen WUB-Areal
(Matthias-Schmid-Straße 12) – im Sinne eines Gesamtnutzungskonzeptes der vorhandenen Grundstücksfläche – eine bestehende Halle
als Trendsport-/Skaterhalle zu nutzen.
Vertragsverhältnis –
Empfehlung
Im Dezember 2011 wurde der Betriebsführungsvertrag zwischen der
Stadt Innsbruck und der OSVI mit dem Zweck der Organisation und
Führung eines Sportbetriebes, insbesondere einer Skaterhalle, unterfertigt. Diese Betriebsführung (es besteht Betriebspflicht) erfolgt unter
Beachtung der von der Stadt festzulegenden Betriebsbedingungen und
Nutzungsentgelte in deren Namen und auf deren Rechnung. Die Stadt
ersetzt der OSVI die durch die vertragsgemäße Betriebsführung verursachten Instandsetzungsaufwendungen sowie den gemäß Kostenstellenrechnung der OSVI dieser Betriebsführung zugeordneten direkten
Personalaufwand laut der zu führenden Zeiterfassung, welche der
Stadt vierteljährlich zu übermitteln ist. Darüber hinaus erhält die OSVI
zur Abdeckung der Overheadkosten und des allgemeinen Verwaltungsaufwandes 15 % der für die Betriebsführung anfallenden Gesamtkosten (Personal- und Bewirtschaftungskosten), jedoch maximal
€ 30.000,00 netto p.a.
Die OSVI wurde weiters verpflichtet, mit der Stadt Innsbruck vierteljährlich (zum 15.04., 15.07., 15.10. und 15.01. eines jeden Jahres) abzurechnen. Der Leiter des Rechnungswesens der OSVI konnte der
Kontrollabteilung plausibel erklären, dass der wirtschaftliche und zeitliche Aufwand einer Abrechnung im Quartalsrhythmus aus seiner Sicht
nicht zu rechtfertigen sei und daher eine halbjährliche Rechnungslegung praktiziert wird.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, die Abrechnungszeiträume im
Betriebsführungsvertrag den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen
und eine halbjährliche Abrechnung vertraglich festzulegen, wobei bei
dieser Gelegenheit auch eine monatliche Akontozahlung der Stadt
Innsbruck vereinbart werden könnte, um den Effekt der Vorfinanzierung
der OSVI durch das längere Abrechnungsintervall nicht überverhältnismäßig auszuweiten.
Im geschilderten Sachverhalt wurde die Kontrollabteilung im Anhörungsverfahren darüber informiert, dass eine Anpassung des Betriebsführungsvertrages an die tatsächlichen Gegebenheiten für 2015 angestrebt werde.
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12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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