Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.167

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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 13.07.2023 hat GR Mayer beiliegenden dringenden Antrag
eingebracht:
"Der Gemeinderat wolle beschließen:
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, auf Grundlage des Leerstandsmonitoring der Stadt
Innsbruck sämtliche Wohnungen, die dort ohne gemeldeten Wohnsitz oder nur mit Nebenwohnsitz erhoben worden sind, dahingehend zu überprüfen, ob es sich um einen mutmaßlichen illegalen Freizeitwohnsitz handelt. Der Bürgermeister wird aus diesem Grunde beauftragt,
im Wege des Referats für Gebäude- und Wohnungsregister den vorliegenden Verdachtsfällen
nachzugehen."
Dem Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 13.07.2023 die Dringlichkeit zuerkannt
und er wurde dem Inhalt nach angenommen. Bgm. Willi hat daraufhin die zuständige
Fachdienststelle mit der Umsetzung des Antrages beauftragt.
Die Mag.-Abt. III, Gebäude- und Wohnungsregister, teilt in ihrer Stellungnahme vom 26.02.2024
mit, dass durch die Anstellung eines neuen Mitarbeiters für das Aufgabengebiet "Überprüfung
Leerstand und Freizeitwohnsitz" die Kontrollen von Übertretungen der Tiroler Bauordnung (TBO)
sowie Kurzzeitvermietungen bereits angelaufen sind. Lokalaugenscheine können erst mit Beendigung der Ausbildung mit Mai begonnen werden. Diese Aufgabe übernehmen vorerst zwei Mitarbeiter zusätzlich. Es wird betont, dass diese allerdings keine Lokalaugenscheine an Wochenenden
bzw. in den Nachtstunden durchführen können. Es wird vorgeschlagen, dies über auftragsweise
Zuteilung befugter Organe zur Mag.-Abt. III, Gebäude- und Wohnungsregister, zu ermöglichen.
Der/die MitarbeiterIn müsste eine Ausbildung zum öffentlichen Sicherheitsorgan allerdings bereits
durchlaufen haben.
Aus Erfahrungsberichten anderer Tiroler Gemeinden geht hervor, dass im Zuge eines Lokalaugenscheins bei Freizeitwohnsitzen eine Wohnung mindestens 20 Mal in 3 Monaten zu unterschiedlichen Tageszeiten aufgesucht werden und die/der Eigentümer/in bzw. Unterkunftnehmer/in
angetroffen werden muss. Mit einem zusätzlichen Dienstposten in der Mag.-Abt. III, Gebäude- und
Wohnungsregister, können diese zeitaufwändigen Besuche nicht abgedeckt werden. Der bewilligte und zwischenzeitlich besetzte Dienstposten deckt ein anderes Aufgabengebiet ab – der Mitarbeiter ist für den Prozessablauf und die Überprüfung sämtlicher Dokumente aus diversen Registern (Leerstand und Freizeitwohnsitz) verantwortlich.
Die derzeitigen internen Abläufe werden von Seiten der Mag.-Abt. III, Gebäude- und Wohnungsregister, evaluiert und anschließend erneut Bericht erstattet. In der Stellungnahme wird ausdrücklich die Wichtigkeit einer Überprüfung und die damit einhergehende Bereitstellung von zusätzlichen Dienstposten betont. Als Beispiel wird die Gemeinde Ellmau (2.900 EinwohnerInnen) angeführt. Nach Aussage des dortigen Amtsleiters wurden für das Jahr 2023 € 160.000,-- Strafgelder
vorgeschrieben. Für Jänner und Februar 2024 sind es bereits € 60.000,-- an vorgeschriebenen
Strafgeldern. 4 Mitarbeiter sind in Ellmau mit der Überprüfung betraut. Es ist zu beachten, dass
jeder Bescheid beeinsprucht werden kann. Es muss also die Grundlage der Überprüfung dementsprechend qualitativ hochwertig sein.
In Innsbruck liegen seit 01.02.2024 über 50 Verdachtsmeldungen bezüglich Leerstand und Freizeitwohnsitzen vor. Bis Mitte Mai, wenn die AußendienstmitarbeiterInnen ihre Ausbildung abgeschlossen haben, werden es hochgerechnet ca. 200 sein, die überprüft werden müssen.
Abschließend informiert die Mag.-Abt. III, Gebäude- und Wohnungsregister, noch über die fehlende Kooperation von betroffenen EigentümerInnen, die z. B. Informationsgespräche über die
rechtliche Situation einfach vorzeitig beenden.

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