Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.169
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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 12.10.2023 hat GR Mag. Falch beiliegenden Antrag eingebracht:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Bürgermeister Georg Willi wird mit den zuständigen Ämtern aufgefordert, zu prüfen, welche
Maßnahmen zu treffen sind, um die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Nocksteig/Vögelebichl, zu erhöhen."
Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2023 behandelt und dem Inhalt
nach angenommen. Bgm. Willi hat daraufhin die zuständigen Dienststellen mit der Prüfung beauftragt.
Die Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, teilt per 06.03.2024 in Abstimmung mit dem
verkehrstechnischen Amtssachverständigen mit, dass bereits 2011 ein dem Antrag entsprechender Schutzweg über den Vögelebichl geprüft wurde.
Der verkehrstechnische Amtssachverständige bestätigt, dass die Stellungnahme der Verkehrsplanung zum damaligen Verfahren nach wie vor Gültigkeit hat, da sich bei den Verhältnissen keine
Änderungen ergeben haben. Es wird auf den (überwiegend aus AnrainerInnenverkehr bestehenden) geringen Kfz-Verkehr hingewiesen. Durch FußgängerInnensymbole auf der Fahrbahn in
beide Richtungen und ein Gefahrenschild ("Achtung Kinder") für den ostwärts kommenden Verkehr ist die Verkehrssicherheit am Vögelebichl bei der Einmündung des Nocksteiges ausreichend
gegeben. Die Errichtung eines FußgängerInnenschutzweges ist auf Grund der sehr geringen Verkehrsfrequenz laut einschlägigen Richtlinien nicht erforderlich. In diesen ist für die Errichtung eines
Überweges eine Mindestfrequenz von 200 Kfz und 25 FußgängerInnen in der Spitzenstunde angegeben.
Weiters berichtet die Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, dass sich an dieser Stelle
kein Unfall in den letzten fünf Jahren ereignet hat. 2015 wurde außerdem die untenstehende Verkehrsregelung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für FußgängerInnen vom Nocksteig kommend
verordnet (Bodenmarkierungen):
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