Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.175
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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 25.01.2024 hat GR Depaoli beiliegenden dringenden Antrag eingebracht:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
der Bürgermeister wird beauftragt die notwendigen Schritte einzuleiten, damit der Betrieb des
Minigolfplatzes am Baggersee zu gleichen bzw. ähnlichen Bedingungen wie im Altvertrag für
mindestens weitere zwei Jahre gewährleistet und rechtlich für den Betreiber des Minigolfplatzes abgesichert ist."
Dem Antrag von GR Depaoli wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 25.01.2024 die Dringlichkeit zuerkannt. GR Appler und MitunterzeichnerInnen haben daraufhin folgenden Abänderungsantrag eingebracht, welcher dem Inhalt nach angenommen wurde:
"Der Innsbrucker Gemeinderat wolle beschließen:
1. Herr Bürgermeister wird aufgefordert für einen nahtlosen Weiterbetrieb der Minigolfanlage
Sorge zu tragen. Entweder durch einen neuen oder den bestehenden Betreiber, bis ein
dauerhaftes Konzept und Betrieb eingeführt werden kann.
2. Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) erhält den Auftrag, ein Konzept zu entwickeln, das einen kostengünstigen Weiterbetrieb des Minigolfplatzes sicherstellt. Dabei
sollen insbesondere die Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit des Betriebs zu günstigen Tarifen berücksichtigt werden. Das ausgearbeitete Konzept mit allen resultierenden Kosten
für die Stadt soll dem Gemeinderat vorgelegt werden."
Aus dem Büro des Bürgermeisters wird in Erledigung des Ansinnen des Antrags per 12.03.2024
mitgeteilt, dass die im Dezember 2023 begonnenen Gespräche zwischen der IKB AG und der
Stadt Innsbruck, unter Einbindung der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, zum Vertragsabschluss geführt haben.
Der Mietvertrag wurde Anfang März 2024 von den VertragspartnerInnen unterfertigt, das Mietverhältnis beginnt mit 01.04.2024 und endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf,
durch Zeitablauf mit 31.12.2026. Als Mieterin der Minigolfanlage trifft die IKB AG auch die Betriebspflicht und ist somit auch für den Weiterbetrieb der Minigolfanlage verantwortlich.
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