Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.186
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(zu Punkt 39.5)
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StR Rudi Federspiel
1. Vbgm. Markus Lassenberger
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
22. Feb. 2024
{,R -A-TiqJ/zozv
GRin Maria-Magdalena Trinkl
GRin Astrid Denz
GRin Beatrix Klaus
Gemeinderat und Stadtsenat
Innsbruck, am 22.02.2024
Antrag
betreffend die Änderung der gebührenpflicht in Kurzparkzonen
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen C, F, X und Y wird auf folgende Zeiten
abgeändert:
a. werktags Mo-Fr 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 19.00 Uhr
b. an Samstagen gebührenfrei
2. In den Kurzparkzonen - D, E, G, H, J und 21 soll die Gebührenpflicht ebenfalls wie
folgt abgeändert werden:
a. werktags Mo-Fr von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr
Begründung:
Aufgrund der Teuerung und der steigenden Kosten kann man bei den Parkgebühren in
Kurzparkzonen durch Veränderung der gebührenpflichtigen Zeiten in den Kernzonen eine
Verbesserung herbeiführen . Vor allem zur Mittagszeit von 12.00 bis 14.00 Uhr kann man
eventuell durch eine gebührenfreie Kurzparkzone die Gastronomie stärken . In den
Abendstunden müssen viele Konzert- und Theaterbesucher eventuell die Veranstaltungen
verlassen um „nachzuwerfen".
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