Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.194

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2024
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 39.10)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

NEOS Innsbruck JS 22.02 .2024

22. Feb. 2024
b~-Ail4~{t0Z~

ANTRAG
Gastgärten: Senkung des Entgelts m i ~ Z oz "I

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Höhe des Entgelts für die Überlassung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken wird
für die Errichtung von Gastgärten, wird rückwirkend mit 2024, auf ein angemessen
reduziert.

Begründung
In fast keiner österreichischen Stadt ist das Entgelt für die Überlassung von Straßen zu
verkehrsfremden Zwecken für die Errichtung von Gastgärten derart hoch, wie in Innsbruck. Dass
man in Innsbruck fast 5x so viel für den m 2 Gastgarten bezahlt, wie im ersten Bezirk in Wien, ist
wirklich nicht nachvollziehbar.
Für Gastronomiebetreiber _innen sind das enorme Kosten, die selbstverständlich an den
Verbraucher in abgegeben werden.
Wir alle möchten eine belebte Innenstadt mit schönen Gastgärten. Zu hohe Gebühren schaden der
Wirtschaft und Gästen und Besucher _innen der Gastgärten, welche die höhen Entgelte
selbstverständlich mit tragen. Zudem hätten kleiner Cafes die Chance vermehrt Gastgärten
aufzusperren.
Vergleichszahlen: siehe GR Unterlage 23.02.2023; ZI. Maglbk/ 5 4511 / GfGR-AT/ 31 / 2023)

Bedeckungsvorschlag: Die Reduktion der Entgelte für Gastgärten könnte zb. durch eine Erhöhung
der zweijährigen Dauerparkkarten finanziert und im Budget berücksichtigt werden.

Wir bitte den Gemeinderat um Zustimmung!

ag. Julia Seidl
GRin NEOS

NEOS Innsbruck - Kaiserjägerstraße 1 - 6020 Innsbruck I innsbruck@neos.eu
Seite 1 von 1

w

NEOS

Gemeinderat uncfstadtsenat

-