Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-03-21-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.202

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(zu Punkt 39.16)

/ //3 1
L___/
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

22. Feb. 2024
6 R-A-T(5~tt7ot_t1

SPÖ
Innsbruck

Gemeinderat und Sta~tsenal

Innsbruck, 22.02.2024

ANTRAG
„Sicheres Vermieten" - gesetzliche Grundlage für
Kontaktaufnahme mit Eigentümer:innen

Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt an den Landesgesetzgeber mit der Anregung heranzutreten eine gesetzliche Grundlage für eine Datenverarbeitung zur Mobilisierung von leerstehendem Wohnraum zu schaffen. Ziel ist es, eine gezielte Kontaktaufnahme mit Eigentümer:innen
von leerstehenden Wohnungen im Sinne eines Angebots für „sicheres Vermieten" zu ermöglichen.

Begründung:
Der

Bericht

zum

Gemeinderatsantrag

„Projekt

„Sicheres

Vermieten",

Umsetzung;

Maglbk/54511/GfGR-AT/212/2023; Abänderungsantrag zum dringenden Antrag - beide von
GR Mayer (FRITZ) - vom 12.10.2023" hat ernüchternd widergegeben, dass für die Stadt Innsbruck derzeit keinerlei gesetzliche Grundlagen bestehen die Daten von Eigentümer:innen leerstehender Wohnungen zu verarbeiten.
Somit können die Eigentümer:innen von gemäß GWR-Erhebungen leerstehenden Wohnungen
nicht proaktiv durch die Stadt kontaktiert werden. Dies stellt aber eine der zentralen Voraussetzungen für das Gelingen eines Projektes „sicheres Vermieten" dar, weshalb der Gesetzgeber hier gefragt ist zu handeln. Vor dem Hintergrund des Bedarfs an zusätzlichen Mietwohnungen im Sinne einer Entspannung des Wohnungsmarktes soll daher beim Landesgesetzgeber angeregt werden eine diesbezügliche Rechtsgrundlage zu schaffen.

Bedeckungsvorschlag:
Für die Kontaktaufnahme und die Anregungen im Sinne des Antrags sind keine budgetären
Mittel notwendig.
~
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__ / 2

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GR Mag. Benjamin Plach, SPO