Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf
- S.146
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für den Verein. Im ersten Quartal des Jahres 2013 führte der Verein mit
seinen Sponsorpartnern Finanzierungsverhandlungen im Hinblick auf
die Erteilung der Spiellizenz für die Bundesligasaison 2013/2014. Diese
auch mit dem Land Tirol und der Stadt Innsbruck als öffentliche Subventionsgeber abgestimmten Verhandlungen mündeten für die OSVI
letztlich darin, dass sich die Gesellschaft am geschnürten Gesamtfinanzierungspaket (damals ca. € 500.000,00) mit einem Anteil von ca.
€ 100.000,00 finanziell beteiligt hatte.
Abwicklungstechnisch umgesetzt wurde diese Finanzierungsbeteiligung der OSVI in Form einer 20 %igen Mietzinsreduktion, welche auf
Basis der vom Verein an die OSVI im Jahr 2012 bezahlten Mieten inkl.
Betriebskosten berechnet worden war. Ausgehend von einem diesbezüglichen Betrag im Ausmaß von (brutto) € 510.860,73 ergab sich eine
im Jahr 2013 wirksam gewordene 20 %ige Mietzinsreduktion in Höhe
von (brutto) € 102.172,14. Die OSVI belastete diese Mietzinsreduktion
mit einem als Gutschrift verbuchten Nettobetrag in Höhe von
€ 85.143,45. Die Berechnung des 20 %igen Reduktionsbetrages konnte von der Kontrollabteilung nachvollzogen werden. Gesellschaftsintern
wurde diese finanzielle Unterstützung des Vereines mittels Umlaufbeschluss der Gesellschafter genehmigt.
Sponsoring für die
Damenmannschaft des
FC Wacker Innsbruck
(Saison 2013/2014)
Im Zuge der Prüfung wurde die Kontrollabteilung auf eine weitere Auszahlung an den Verein über den Betrag von € 4.000,00 aufmerksam.
Wie die Prüfung der vom Verein an die OSVI in dieser Sache gerichteten Rechnung vom 05.08.2013 zeigte, wurde die Fakturierung unter
dem Titel „Sponsoring für die Damenmannschaft des FC Wacker Innsbruck (Saison 2013/2014)“ vorgenommen. Nach Rücksprache mit dem
Geschäftsführer der OSVI bestand für diesen „Sponsorbeitrag“ keine
schriftliche Vereinbarung, in der allfällige vom Verein zu erbringende
Sponsorleistungen festgehalten sind. Nach Meinung der Kontrollabteilung handelt(e) es sich bei dieser Auszahlung daher wohl eher um eine
Subvention.
Der Sponsoring- (bzw. Subventions-)Betrag in Höhe von € 4.000,00
wurde vom Geschäftsführer in dessen Kompetenz vergeben. Ein allfälliger Gremialbeschluss (Aufsichtsrat bzw. Generalversammlung) wurde
nicht eingeholt. Eine dahingehende explizite Notwendigkeit lässt sich
aus den derzeitigen Regelungen des Gesellschaftsvertrages bzw. der
in Geltung stehenden Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat auch
nicht ableiten.
Finanzielle Unterstützung FC Wacker
Innsbruck im Jahr 2013
Unter Einschluss der Mietzinsreduktion wurde der FC Wacker Innsbruck von der OSVI im Geschäftsjahr 2013 mit einem betraglichen Gesamtvolumen von insgesamt (netto) € 389.143,45 finanziell unterstützt.
6.2 Sponsoring HC Tiroler Wasserkraft Innsbruck – Die Haie
Zwischen der OSVI und dem HCI wurde eine (Sponsor-)Vereinbarung
für die Spielsaisonen 2011/2012 und 2012/2013 unterzeichnet. Als finanzielle Gegenleistung für die vom Verein zu erbringenden Leistungen war von der OSVI ein Gesamtbetrag in Höhe von € 20.000,00
festgelegt. Auch für die Jahre (nicht Spielsaisonen!) 2013 und 2014
wurde zwischen OSVI und HCI eine (Sponsor-)Vereinbarung abgeschlossen. Als Gegenleistung für die vom Verein zu erbringenden Leistungen war von der OSVI ein jährlicher Betrag in Höhe von € 20.000,00
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Sponsorvereinbarungen
12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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