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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf

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24.

MagIbk/64973/SP-BB-PR/1

26.

Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B44, Pradl, Bereich
Gumppstraße 25 und 25a (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. PR-B6), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.03.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
25.

MagIbk/72783/SP-FW-WI/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F34, Wilten, Bereich
um St. Bartlmä 2 und 2a, Gp. 641
sowie Teilflächen der Gpn. 640,
1883, 641, 2011, 2012 und 1886,
alle KG Wilten

Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B22, Reichenau, Bereich Andechsstraße 70 (als Änderung des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. RE-B21), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Ing. Mag. Anzengruber, BSc und
GRin Mag.a Lutz, 2 Stimmen; gegen FPÖ
und GERECHT, 2 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.04.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
27.

Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 68 iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.

MagIbk/77440/SP-BB-VI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. VI-B4, Vill, Bereich Igler
Straße 19 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B2/2.E), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.04.2024:

MagIbk/75077/SP-BB-RE/1

Mehrheitsbeschluss (gegen StRin
Mag.a Mayr, GR Mag. Plach und ALI,
3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.04.2024:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
28.

MagIbk/62549/SP-FW-AL/1
Flächenwidmungsplan Nr. AL-F58,
Arzl, Bereich Gp. 262, KG Arzl, gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (gegen StRin
Mag.a Mayr und GR Mag. Plach, 2 Stimmen):
GR-Sitzung 30.04.2024