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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf

- S.147

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vorgesehen. Das ursprünglich für die Spielsaisonen 2011/2012 und
2012/2013 bestandene Sponsorvolumen wurde somit aus finanzieller
Sicht deutlich ausgeweitet.
Abschluss der
Sponsorvereinbarungen
in der Kompetenz des
Geschäftsführers –
Empfehlung der
Kontrollabteilung

Diese (Sponsor-)Vereinbarungen wurden vom Geschäftsführer in seiner Kompetenz unterschrieben. Separate Gremialbeschlüsse waren –
wie von der Kontrollabteilung auch im Zusammenhang mit der Subvention für die Damenmannschaft des FC Wacker Innsbruck erwähnt –
ihrer Einschätzung nach nicht erforderlich.
Die Kontrollabteilung vertritt die Meinung, dass es nicht Aufgabe der
OSVI sein sollte, Vereine bzw. Geschäftspartner zu sponsern bzw. zu
subventionieren. Falls von der OSVI dennoch punktuell Sponsoringoder Subventionsbeiträge gewährt werden (müssen), empfahl die Kontrollabteilung dem Geschäftsführer, den Aufsichtsrat und/oder die Generalversammlung darüber zumindest ausdrücklich zu informieren.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung wäre es durchaus überlegenswert, die Genehmigungskompetenz für Sponsor- bzw. Subventionsbeiträge der OSVI dem Aufsichtsrat oder der Generalversammlung
zuzuschreiben. Dafür wären entsprechende Änderungen der (gesellschafts-)vertraglichen Grundlagen erforderlich.
Im Anhörungsverfahren argumentierte der Geschäftsführer der OSVI
den wirtschaftlichen Hintergrund der mit dem HCI abgeschlossenen
Sponsorvereinbarungen. Weiters wurde von ihm zugesagt, der Empfehlung der Kontrollabteilung zur Vorlage an den Aufsichtsrat zu folgen.

Ver- bzw. Abrechnung
der Sponsorgelder

Die Prüfung der Kontrollabteilung ergab, dass der von der OSVI für die
Spielsaisonen 2011/2012 und 2012/2013 zu leistende Sponsorbetrag
in Höhe von € 20.000,00 nicht tatsächlich ausbezahlt, sondern Anfang
des Jahres 2012 mit offenen Forderungen der OSVI gegenüber dem
HCI gegenverrechnet worden ist.
Verwundert zeigte sich die Kontrollabteilung zunächst allerdings darüber, dass im Hinblick auf den zum Prüfungszeitpunkt aktuellen
Sponsorvertrag für die Kontrollabteilung keine Zahlungsflüsse bzw.
Gegenverrechnungen der OSVI feststellbar waren. Dies vor allem auch
deshalb, da die Vereinbarung in Punkt IV. (Leistungen an den HCI) zu
den Zahlungsmodalitäten vorsah, dass ein Gesamtbetrag von jeweils
€ 20.000,00 bis spätestens 31.12.2013 und 31.12.2014 zur Zahlung
fällig war.

Kostenträger T1200 –
Spiel-/Trainingsbetrieb HCI –
Deckungsbeitrag der
Jahre 2012 und 2013

Auffallend in der Beurteilung der Geschäftsbeziehung zwischen OSVI
und dem HCI war für die Kontrollabteilung aus wirtschaftlicher Sicht die
Entwicklung des für den Spiel- und Trainingsbetrieb des HCI geführten
Kostenträgers T1200. Insgesamt belief sich der erzielte Deckungsbeitrag im Jahr 2013 auf einen Betrag von € 72.150,47 bzw. im Vorjahr
2012 auf einen Betrag von € 116.999,20. Das entspricht einer Reduzierung um € 44.848,73 bzw. 38,33 %. Diese Entwicklung war vordergründig auf Steigerungen in den Bereichen „Materialaufwand und bezogene Leistungen“ sowie „sonstige betriebliche Aufwendungen“ zurückzuführen.

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12143/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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