Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.37
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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 12.10.2023 haben GRin Dr.in Winkel und MitunterzeichnerInnen beiliegenden Antrag eingebracht:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Bürgermeister Georg Willi wird ersucht, mit den zuständigen Ämtern zu prüfen, ob es möglich
ist, in den Kreisverkehr Griesauweg/Grabenweg eine Mittellinie einzuziehen und somit einen
offensichtlichen zweispurigen Kreisverkehr zu errichten. Sowohl der Verkehrsfluss und damit
auch die Verkehrssicherheit kann dadurch erhöht werden."
Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2023 behandelt und dem Inhalt
nach angenommen. Bgm. Willi hat daraufhin die zuständigen Dienststellen mit der Prüfung einer
Umsetzung des Antragsinhaltes beauftragt.
Die Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, informiert in ihrer Stellungnahme
vom 13.03.2024, dass gemäß Ausführungen des verkehrstechnischen Amtssachverständigen
einschlägige Richtlinien Kreisverkehre mit 40 m bis 60 m Durchmesser als zweispurig empfehlen.
Als ideal gilt ein Durchmesser von 50 m bis 60 m. Zweispurige Kreisverkehre entfalten erst bei
zweispurigen Einfahrten und Turboausfahrten ihre volle Wirkung. Der Kreisverkehr Griesauweg/
Grabenweg hat einen Durchmesser von 39,8 m, die Ausfahrten sind einspurig. Turboausfahrten
sind aufgrund zu geringer Bogenlängen nicht möglich.
Von Seiten der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, wird daher von einer zweispurigen
Ausführung des Kreisverkehrs abgeraten. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass der
Kreisverkehr kurz nach der Fertigstellung als zweispurig geführt wurde, was allerdings nicht
erfolgreich war. Ergänzend wird angemerkt, dass eine zweispurige Ausführung nicht zur
Erhöhung der Verkehrs-sicherheit beiträgt, sondern eher Verwirrung stiftet.
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