Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.41
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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 09.11.2024 hat GR Lukovic, BA MA MA beiliegenden Resolutionsantrag eingebracht:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird damit beauftragt, in Gespräche mit der Landesregierung zu treten, um
diese aufzufordern, dass mehrere Ausbildungs- und Prüfungstermine zur Erlangung der
Grundqualifikation D95 für BusfahrerInnen angeboten werden oder durch eine andere geeignete Maßnahme die Ausbildungszeitschiene für den Einsatz als Buslenker/in im Kraftfahrlinienbetrieb verkürzt werden kann."
Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 14.12.2023 behandelt und dem Inhalt
nach angenommen.
Bgm. Willi hat daraufhin mit beiliegendem Schreiben vom 07.01.2024, gerichtet an Landeshauptmann Anton Mattle und Verkehrslandesrat René Zumtobel, die Tiroler Landesregierung
ersucht, dem Ansinnen des Antrages zu entsprechen.
Mit Schreiben vom 18.01.2024 teilt Landesrat René Zumtobel mit, dass für 2024 folgende Verbesserungsmaßnahmen vorgesehen sind:
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Bei Bedarf werden weitere zusätzliche Prüfungstage angeboten.
Eine digitale Antragstellung wird im vollen Umfang ermöglicht.
Im Dringlichkeitsfall wird die gesetzlich vorgesehene Anmeldefrist unterschritten, wenn bei
der Prüfung noch Plätze frei sind und der Ablauf noch koordiniert durchgeführt werden
kann.
Von der Wirtschaftskammer Tirol werden Informationen an die Fahrschulen ausgegeben,
um zukünftige BerufskraftfahrerInnen vorab zu informieren und möglichst wenig Zeit zu
verlieren.
Die Fahrschulen sind bemüht, durch verschiedene organisatorische Maßnahmen die Fristen für die Verfügbarkeiten der BerufskraftfahrerInnen zu verkürzen.
Von der Prüfungsstelle im Amt werden Wartelisten geführt, die bei Abmeldung oder Ausfall
eines/einer PrüfungskandidatIn sofort den nächsten Prüfling kurzfristig nachrücken lassen.
Weiters wird auf die Einführung eines Härtefallfonds für alle MitarbeiterInnen von Tiroler Verkehrsunternehmen, die Möglichkeit des vergünstigten Erwerbs eines Klimatickets Tirol für MitarbeiterInnen von Verkehrsunternehmen sowie auf den Verzicht von geteilten Diensten bei den anstehenden Neuausschreibungen hingewiesen.
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