Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-04-30-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.55
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(zu Punkt 46.9)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
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2 1. März 2024
~-At/ 7-2/20? tr
Mobil-Telefon: +43 664 454 0129
Gemeinderat und Stadtsenat
E-Mail: janine.bex@gruene.at
Janine Bex, BSc
Stv. Klubobfrau der lnnsbrucker Grünen
Innsbruck, am 21.03.2024
ANTRAG
Betreff: Ermittlungsverfahren Wohnstraße Gerhild-Diesner-Straße
Der Gemeinderat möge beschließen: Die zuständigen Dienststellen des Magistrats werden damit beauftragt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, um im Bereich der Gerhild-Diesner-Straße eine Wohnstraße zu
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verordnen.
Begründung: Nachdem der Wunsch aus der Bevölkerung an die politischen Entscheidungsträger:innen herangetragen wurde im Bereich der Gerhild-Diesner-Straße ein Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h
einzuführen und diese mehrheitlich abgelehnt wurde, wird mit folgendem Antrag zur Verordnung einer
Wohnstraße eine weitere Maßnahme zur Verkehrsberuhigung im Sinne der ansässigen Bevölkerung vorgeschlagen.
In einer Wohnstraße darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. In Wohnstraßen sind das Betreten
der Fahrbahn und das Spielen gestattet.
In Wohnstraßen ist der Fahrzeugverkehr verboten, jedoch mit folgenden Ausnahmen:
•
•
•
Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens
Fahrradverkehr (darf in Wohnstraßen auch gegen die Einbahn fahren)
Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr
Lenker*innen von Fahrzeugen dürfen in Wohnstraßen Fußgänger*innen beziehungsweise Radfahrer*innen
nic~t behindern oder gefährden. Sie dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. In Wohnstraßen darf nur
an den dafür gekennzeichneten (abmarkierten) Stellen geparkt werden.
Bedeckung: keine notwendig
Janine Bex, BSc
Die lnnsbrucker Grünen• Maria-Theresien-Straße 18/1 • 6020 Innsbruck
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