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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-06-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.13

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Offene Anträge bis 2024
FRITZ
Geschäftszahl
Bezeichnung
058/2018
A12 Inntal-Autobahn, Einhausung und Überbauung bei Sieglanger/Mentlberg
032/2019
192/2019
283/2019
172/2021
103/2022
126/2022
171/2022
173/2022
074/2023
126/2023
211/2023
236/2023
237/2023
286/2023

Status
Gespräche mit ASFINAG laufen
Im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität behandelt
Reichenauer Straße und Dreiheiligenstraße, Einrichtung und Kontrolle einer 30 km/hZone
/Bericht ist ausständig
A 12 Inntalautobahn, Einhausung Sieglanger - Mentlberg
Gespräche mit ASFINAG laufen
Über den Ressortzuständigen sollte eine Arbeitsgruppe
Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema Betteln
eingerichtet werden /Bericht ist ausständig
Bäderstudie des Landes liegt vor / IKB hat Kosten zur Erhaltung
Hallenbad Höttinger Au, Variantenprüfung zur Erhaltung
des Bades in einer Anfragebeantwortung vorgelegt. Politische
Entscheidung steht aus.
Mühlauer Brücke, Anpassung bzw. Entfernung der Bodenmarkierung
Straßenverwalter /Stellungnahme ausständig
Gehweg Uferstraße, Bodenmarkierungen und bauliche Maßnahmen zur Verhinderung
Tiefbau, Radkoordination /Stellungnahmen sind ausständig
des Radverkehrs
E-Scooter, Regelung im Zusammenhang mit der Benützung und dem Abstellen
Konzept in Umsetzung
Brennerstraße, Entschärfung Radwegübergang
Radkoordination /Stellungnahme ist ausständig
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, zusätzliches Personal und
Straßenbetrieb, Wildtierbeauftragter (Taubenfüttern)
Reinigungsmaschinen
/Stellungnahmen sind ausständig
Stadtteile Klosteranger - Sieglanger, Sanierung Straßen
Tiefbau /Stellungnahme ist ausständig
Masterplan Radverkehr 2030, umfassende Evaluierung
Tiefbau /Stellungnahme ist ausständig
Stadtgebiet Innsbruck, zusätzliche Grünflächen und Renaturierung von versiegelten
Stadtplanung /Stellungnahme ist ausständig
Flächen
Leih-E-Scooter, strengere Regeln für Verwendung und Abstellen
Konzept in Umsetzung
Bereich zwischen Congress Innsbruck und Sillgasse, Umsetzung einer
Tiefbau /Stellungnahme ist ausständig
Fußgängerlnnenzone