Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-07-11-Kurzprotokoll.pdf
- S.1
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K u r z p r o t o k o l l
4.
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für das Investitionsdarlehen
von der Patscherkofelbahn Betriebs GmbH bei der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft
Innsbruck zur Errichtung einer
PV-Anlage
G R - S i t z u n g
1 1 . 0 7 . 2 0 2 4
1.
Verfügung über die Übertragung
von Angelegenheiten im eigenen
Wirkungsbereich betreffend Verordnungen im Straßenverkehr
(Delegationsvereinbarung), halbjährlicher Bericht
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat nimmt den gegenständlichen Bericht der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, zum 30.04.2024 betreffend die gemäß der Delegationsverfügung vom 15.07.2021 dem Bürgermeister
übertragenen Verordnungen nach § 94d
Straßenverkehrsordnung 1960, zur Kenntnis.
2.
Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten des Stadtmagistrates
Innsbruck für die Jahre 2021, 2022
und 2023
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.07.2024:
Der Gemeinderat nimmt den Gleichbehandlungsbericht für den Zeitraum 2021 bis 2023
zur Kenntnis.
3.
MagIbk/68497/RA-BV-GS/10
Antrag auf Aufhebung des Flächenwidmungsplanes sowie des
Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes, Bereich
Igls, schriftliche Äußerung zum
Gegenstand
Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
Maglbk/81595/HC-HA/1
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.06.2024:
Die Stadtgemeinde Innsbruck beschließt die
Übernahme der Haftung für die Rückzahlung des Investitionsdarlehens gemäß
§ 1357 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) in Gesamthöhe von
€ 800.000,--,
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Darlehen für betriebliche Investitionen
(Errichtung einer PV-Anlage über
€ 800.000,-- {fixer Zinssatz von
3,1200 %, Schwankungsbreite
+/- 10 %} mit vierteljährlicher Fälligkeit,
Laufzeit 10 Jahre, Rückzahlung in
40 vierteljährlichen Annuitätsraten),
welches die Patscherkofelbahn Betriebs
GmbH (PKBB) bei der Tiroler Sparkasse
Bankaktiengesellschaft zur Finanzierung
der Errichtung von obengenanntem Vorhaben aufnimmt.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt, diesbezügliche Bürgschaftserklärungen abzugeben und die betreffenden Bürgschaftsübernahmen zu Gunsten der Tiroler Sparkasse
Bankaktiengesellschaft gemeinsam mit zwei
weiteren GemeinderätInnen stadtrechtskonform zu unterzeichnen.
5.
Maglbk/81595/HC-HA/2
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für sechs Bankergänzungsdarlehen von der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) bei
der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck zur teilweisen Finanzierung der Baukosten
diverser Vorhaben
Mehrheitsbeschluss:
Antrag des Stadtsenates vom 26.06.2024:
GR-Sitzung 11.07.2024