Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-07-11-Kurzprotokoll.pdf
- S.3
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-3-
Übernahmen von Haftungen bedürfen keines Bedeckungsvorschlages, da kein unmittelbarer Geldfluss stattfindet. Diese sind in
der VRV 2015 als auch im Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) geregelt.
Die Haftungsobergrenze für das Voranschlagsjahr 2024 beträgt € 261.098.263,04.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt, diesbezügliche Bürgschaftserklärungen abzugeben und die betreffenden Bürgschaftsübernahmen zu Gunsten der Raiffeisen Landesbank Tirol AG gemeinsam mit zwei weiteren
GemeinderätInnen stadtrechtskonform zu
unterzeichnen.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 7 Stimmen):
1.
Darlehen für das Bauvorhaben "Karmelitergasse 9, Studentenheim, leistbarer
Teil" über € 5.470.000,-- (fixer Zins von
3,182 % bis 31.12.2034, danach variabler Zins mit Aufschlag von 0,450 %
p.a. {Mindestzinssatz 0,45 %} auf den
3-Monats-EURIBOR mit vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit 30 Jahre, Rückzahlung in 115 vierteljährlichen Pauschalraten in Höhe von € 73.161,--).
7.
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für drei Sanierungsdarlehen
von der Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) bei der
UniCredit Bank Austria AG zur
teilweisen Finanzierung der Baukosten diverser Vorhaben
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.06.2024:
Die Stadtgemeinde Innsbruck beschließt die
Übernahme der Haftungen für die Rückzahlung von sechs Bankergänzungsdarlehen
gemäß § 1357 Allgemeines Bürgerliches
Gesetzbuch (ABGB) in Gesamthöhe von
€ 5.970.000,--,
1.
Darlehen für das Bauvorhaben
"Domanigweg 3, Aufstockung/Sanierung lilawohnt" über € 1.900.000,-- (Fixzinssatz von 3,24 % p.a. für die ersten
10 Jahre, nach Ablauf variabler Zinssatz mit Aufschlag von 0,501 % auf den
3-Monats-EURIBOR mit
vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit
30 Jahre, Rückzahlung in 120 vierteljährlichen Annuitätsraten),
2.
Darlehen für das Bauvorhaben
"Rudolf-Greinz-Block" über
€ 1.000.000,-- (Fixzinssatz von 3,16 %
mit vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit
10 Jahre, Rückzahlung in 40 vierteljährlichen Annuitätsraten),
3.
Darlehen für das Bauvorhaben "Schützenstraße 10" über € 3.070.000,-- (Fixzinssatz von 3,20 % mit vierteljährlicher
Fälligkeit, Laufzeit 10 Jahre, Rückzahlung in 40 vierteljährlichen Annuitätsraten),
Beschluss (einstimmig):
2.
3.
Darlehen für das Bauvorhaben
"Kajetan-Sweth-Straße 54, Fassadensanierung" über € 1.600.000,-- (variabler Zinssatz von 4,235 % mit Aufschlag
von 0,45 % p.a. {Mindestzinssatz
0,45 %} mit vierteljährlicher Fälligkeit,
Laufzeit 10 Jahre, Rückzahlung in
40 vierteljährlichen Pauschalraten in
Höhe von € 49.396,--).
Darlehen für das Bauvorhaben "Centrum O-Dorf, Sanierung Tiefgarage"
über € 3.200.000,-- (variabler Zinssatz
von 4,273 % mit Aufschlag von 0,45 %
p.a. {Mindestzinssatz 0,45 %} mit vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit
10 Jahre, Rückzahlung in 40 vierteljährlichen Pauschalraten in Höhe von
€ 98.970,--).
GR-Sitzung 11.07.2024
Maglbk/81595/HC-HA/4
welche die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) bei der UniCredit Bank Austria
AG zur Finanzierung der Errichtung von
obengenannten Bauvorhaben aufnimmt.
Übernahmen von Haftungen bedürfen keines Bedeckungsvorschlages, da kein unmittelbarer Geldfluss stattfindet. Diese sind in
der VRV 2015 als auch im Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) geregelt.
Die Haftungsobergrenze für das Voranschlagsjahr 2024 beträgt € 261.098.263,04.