Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-07-11-Kurzprotokoll.pdf

- S.4

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Herr Bürgermeister wird ermächtigt, diesbezügliche Bürgschaftserklärungen abzugeben und die betreffenden Bürgschaftsübernahmen zu Gunsten der UniCredit Bank
Austria gemeinsam mit zwei weiteren GemeinderätInnen stadtrechtskonform zu unterzeichnen.
8.

Maglbk/81595/HC-HA/5
Finanzierung Campagne-Areal
Reichenau, Garantieübernahme
für die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG), Konstruktionsphase 2

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FPÖ, 7 Stimmen; gegen FRITZ, 2 Stimmen):

9.

Maglbk/81826/HC-SO/1
Erneuerungsrücklage, Auflösung

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, TURSKY,
KPÖ und FRITZ, 16 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 03.07.2024:
Die Stadt Innsbruck beschließt auf Empfehlung des Finanzbeirates (Sitzung
21.11.2023) die Erneuerungsrücklage in
Höhe von € 1.967.581,31 aufzulösen und
zur Finanzierung des Vorhabens "Projekte
Tiefbau Allgemein" zweckzuwidmen. Damit
wird die im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2024 für dieses Vorhaben vorgesehene
Fremdmittelaufnahme in Höhe von
€ 2.516.000,-- um den oben genannten Betrag verringert.

Antrag des Stadtsenates vom 26.06.2024:
Aufbauend auf dem Grundsatzbeschluss
(Zahl IV 8497/2020, Beschluss des Gemeinderates vom 16.07.2020) sowie der abgegebenen Garantie für das Investitionsdarlehen
der Europäischen Investitionsbank (EIB) für
die Konstruktionsphase 1 in Höhe von
€ 23.350.000,-- (Zahl IV 4796/2022) im Einklang mit dem Zukunftsvertrag Innsbruck
2024-2030 als Beitrag zum leistbaren Wohnen in Innsbruck erklärt sich die Landeshauptstadt Innsbruck bereit (ohne dass daraus derzeit rechtlich durchsetzbare Ansprüche, Rechte oder Pflichten erwachsen) gegenüber der Europäischen Investitionsbank
(EIB) eine Garantie für die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) zur teilweisen Finanzierung der Baukosten für die
Konstruktionsphase 2 abzugeben.
Aufbauend auf diesem Beschluss wird die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) beauftragt, den Entwurf unterschriftsreif mit der Europäischen Investitionsbank
(EIB) zu verhandeln, von externer Seite hinsichtlich der städtischen Rechte und Pflichten prüfen zu lassen und zur neuerlichen
Beschlussfassung wiederum vorzulegen.
Durch diesen Beschluss werden keine Folgekosten ausgelöst.

GR-Sitzung 11.07.2024

10.

IV 18460/2023
Neufassung einer Verordnung
über die Festlegung der Höhe der
Freizeitwohnsitzabgabe

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 7 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 10.07.2024:
Der Gemeinderat beschließt die beiliegende
Verordnung über die Festlegung der Abgabenhöhe der Freizeitwohnsitzabgabe.
11.

MagIbk/80687/KU-StSGR/1
Anpassung der Stundensätze von
externen Dienstleistern an FairPay-Kriterien

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.06.2024:
Die Stundensätze der Honorare für externe
DienstleisterInnen in der Mag.-Abt. V, Stadtarchiv/Stadtmuseum, werden gemäß den
Bestrebungen der Landeshauptstadt Innsbruck zu einer fairen Entlohnung angepasst.
Die Mehrkosten in Höhe von € 8.000,-- werden für den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2025 angemeldet.