Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-07-11-Kurzprotokoll.pdf
- S.7
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22.
Maglbk/65961/LA-LSA/1/SAG/1
23.
Stadt Innsbruck - Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG),
Mietvertrag in Bezug auf Sportanlage Zimmerwiese
Stadt Innsbruck, Verkauf einer
Teilfläche des Grundstückes 1217/2, KG Innsbruck, an das
Land Tirol als Träger der Tirol Kliniken GmbH wegen Umbau am
Klinikareal
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.07.2024:
1.
Die Landeshauptstadt Innsbruck stimmt
dem Abschluss des Mietvertrages Anlage /1. mit der lnnsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG), FN 229813 k,
und damit der Anmietung der auf
Grundstück 739/2 KG Igls errichteten
Sportanlage Zimmerwiese zu.
2.
Der Mietvertrag beginnt rückwirkend
mit 01.11.2023 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
3.
Die AfA-Miete beträgt monatlich netto
€ 4.625,--, die auf der Grundlage der
ursprünglich geschätzten/genehmigten
Gesamtbaukosten ermittelt wurde. Sollten durch eine behördliche, insbesondere finanzbehördliche Beurteilung die
Gesamtbaukosten bzw. Beträge nachträglich zu aktivieren oder passivieren
sein, ist der AfA-Hauptmietzins entsprechend nach oben oder unten anzupassen.
Dies gilt auch für zukünftige aktivierungspflichtige Maßnahmen der lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG.
Sollte jedoch das Mietverhältnis seitens
der Abgabenbehörden aus welchem
Grund immer keine steuerliche Anerkennung finden, verpflichtet sich die
Landeshauptstadt Innsbruck auch für
bereits vergangene Zeiträume zur
Mietanpassung wegen der nicht abzugsfähigen Vorsteuer.
Die Bedeckung des Mietzinses erfolgt über
den Mieten-Deckungskreis der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, Haushaltsstelle Finanzposition 1.262000-700000.
GR-Sitzung 11.07.2024
Maglbk/59288/LA-LSA/1/WEN/1
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.06.2024:
1.
Die Landeshauptstadt Innsbruck als
bücherliche Eigentümerin des Grundstückes 1217/2, inneliegend in EZ 1198
KG 81113 Innsbruck, verkauft die im
Vorabzug des DI Josef Wendl, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen,
vom 14.12.2023, GZ 14511-002, als
Trennstück 1 bezeichnete Teilfläche
des Grundstückes 1217/2 im Ausmaß
von 145 m2 an das Land Tirol als Träger der Tirol Kliniken GmbH.
2.
Der Kaufpreis beträgt € 723,--/m2, sodass sich für die verkaufsgegenständliche Teilfläche von 145 m2 ein Kaufpreis
von gesamt € 104.835,-- errechnet.
3.
Die Käuferseite, das Land Tirol, übernimmt die Vermessung des Kaufgegenstandes, die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen
und die grundbücherliche Durchführung
dieses Rechtsgeschäftes und trägt alle
damit verbundenen Kosten, alle öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, insbesondere die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr und die
Kosten der Beglaubigungen. Eine allenfalls zur Vorschreibung gelangende
Immobilienertragssteuer trägt die Landeshauptstadt Innsbruck als Verkäuferin.
4.
Die Käuferseite räumt der Verkäuferin
für die kaufgegenständliche Teilfläche
(Trennstück 1 neu) ein Wiederkaufsrecht gemäß § 1068 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ein.
Demnach steht der Landeshauptstadt
Innsbruck jedenfalls das Recht zu, die
kaufgegenständliche Teilfläche aus
Grundstück 1217/2 aus EZ 1198
KG 81113 Innsbruck im Ausmaß von
145 m2 (bzw. den neuen Trennstückbereich 1) wieder zu kaufen, sofern die