Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-07-11-Kurzprotokoll.pdf
- S.20
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§4
Verwahrungstarif
(1) Verwahrung bis zum Ablauf des ersten auf die Entfernung folgenden Kalendertages:
a) einspurige Fahrzeuge € 18,00;
b) mehrspurige Fahrzeuge € 21,60.
(2) Verwahrung anschließend für die folgenden sechs Kalendertage pro angefangenen Tag:
50 v. H. der in Abs. 1 angeführten Beträge;
(3) Verwahrung ab dem achten Tag pro angefangenen Tag:
25 v. H. der in Abs. 1 angeführten Beträge.
§5
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit xx.xx.xxxx in Kraft.
F:PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNGNorzStadtsenatsvorlagenTarifverordnung AbschleppkostenVO Abschlepptarif 2024.doc
DVR 0059331