Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-07-11-Kurzprotokoll.pdf

- S.22

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Weiterführende Erklärung
Mit der Novelle des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) vom Mai 2024,
LGBl. Nr. 24/2024, hat der Landesgesetzgeber erstmalig eine Bestimmung eingeführt, wie
mit unerledigt gebliebenen Gemeinderatsanträgen und -anfragen der Vorperioden umzugehen ist.
§ 13 Abs. 5 IStR bestimmt: "Anträge […], die bis zum Ablauf der Funktionsperiode des
Gemeinderates nicht abschließend erledigt worden sind, hat der Bürgermeister in der
nächsten Funktionsperiode dem Gemeinderat zur Entscheidung, ob sie weiterverfolgt werden sollen, vorzulegen. Die Vorlage hat in der ersten Sitzung des Gemeinderates zu erfolgen, bei der es sich nicht um eine Sitzung im Sinn des § 21a Abs. 4 handelt."
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 13.06.2024 wurde generell von einer Aufrechterhaltung der noch unerledigten Anträge abgesehen. Es wurde allerdings auch beschlossen, den
Gemeinderatsparteien die Möglichkeit einzuräumen, bestimmte Anträge für eine Weiterbehandlung vorzuschlagen. Von der FPÖ - Liste Rudi Federspiel (FPÖ), Florian Tursky - Das
Neue Innsbruck (TURSKY), Liste Fritz - Bürgerforum Tirol (FRITZ) und der Alternativen
Liste Innsbruck - Mesut Onay (ALI) wurden fristgerecht die in beiliegender Aufstellung
angeführten Anträge benannt, für die eine Weiterbehandlung angestrebt wird.
Dem Gemeinderat obliegt nun die Entscheidung, ob für diese Anträge eine Kontinuität hergestellt werden soll.

Beschluss des Stadtsenates vom 10.07.2024:
Der Amtsantrag wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
(Steinberger, eigenhändig)
Beschluss des Gemeinderats vom 11.07.2024:
Beiliegender Abänderungsantrag von JA, GRÜNE und SPÖ vom 11.07.2024 wird
angenommen.
(Zagrajsek, eigenhändig)

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