Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-07-11-Kurzprotokoll.pdf
- S.25
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172/2021: Hallenbad Höttinger Au, Variantenprüfung zur Erhaltung (Fritz)
173/2022: Brennerstraße, Entschärfung Radwegübergang (Fritz)
126/2023: Stadtteile Klosteranger - Sieglanger, Sanierung Straßen (Fritz)
236/2023: Stadtgebiet Innsbruck, zusätzliche Grünflächen und
Renaturierung von versiegelten Flächen (Fritz)
237/2023: Leih-E-Scooter, strengere Regeln für Verwendung und Abstellen
(Fritz)
286/2023: Bereich zwischen Congress Innsbruck und Sillgasse,
Umsetzung einer Fußgängerlnnenzone (Fritz)
262/2021: Marktplatz, Errichtung einer barrierefreien Toilettenanlage (GI)
202/2023: langer Weg/Reichenauer Straße, Begrünung der Kreuzung
(TSB)
047/2024: Dorfplatz Vill, Attraktivierung und Neugestaltung (TSB)
062/2021: Grundstück TIWAG AG Templstraße/Michael-Gaismair-Straße,
Park statt Parkplatz (ALi)
145/2022: Wasserspielplätze am Inn, Prüfung (ALi)
199/2022: Notwohnungen für soziale Härtefälle (ALi)
039/2023: Urnenfriedhof; Errichtung auf dem Areal der Theresienkirche Hungerburg (ALi)
108/2023: Heizkostenzuschuss, Ausweitung auf Bezieherlnnen des
Wohnkostenzuschusses (ALi)
026/2024: Safer Clubbing (ALi)
060/2024: Wohnungs- und Obdachlosigkeit, Umsetzung weiterer Housing
First-Projekte (ALi)
3) Alle Weiteren zur Weiterbehandlung genannten Anträge, welche nicht gemäß
Beschlusspunkt 2 weiterbehandelt werden sollen, werden nicht weiterverfolgt."
Begründung:
Die Gemeinderatsparteien JA, Grüne und SPÖ, welche sich im „Zukunftsvertrag" zur
gemeinsamen Zusammenarbeit im Sinne der Stadt Innsbruck verpflichtet haben,
wollen alle mit den Inhalten des „Zukunftsvertrages" vereinbaren Anträge der anderen
Gemeinderatsfraktionen weiterverfolgen. Diese sind daher in Beschlusspunkt 2
aufgelistet und sollen einer weiteren Bearbeitung und Umsetzung zugeführt werden.
Nach einer Besprechung aller Klubobleute und Fraktionsvertreter:innen vor der
Gemeinderatssitzung wurden noch weitere Anträge die weiterverfolgt werden sollen
aufgenommen, hiermit soll eine Kontinuität und ein Wissenstransfer in die neue
Gemeinderatsperiode ermöglicht werden.
Alle anderen Anträge sollen im Sinne der Verwaltungsökonomie und in Anerkennung
der demokratischen gewählten Mehrheit des Gemeinderates keiner weiteren
Behandlung zugeführt werden.
Um eine weitere Entlastung für die städtische Verwaltung zu erreichen, werden
sämtliche Anträge der Koalitionspartner:innen aus der Vorperiode die ohnehin im
gemeinsamen „Zukunftsvertrag" enthalten sind keiner weiteren Behandlung zugeführt.
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