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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf

- S.160

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tenden Betriebsvereinbarung ist die Festsetzung des Beginnes und
Endes der täglichen Arbeitszeit, die Dauer und Lage der Arbeitspausen, die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage und
die Rufbereitschaft geregelt worden.
Arbeitsverhältnisse der
Mitarbeiter des LSC

Mit der seinerzeitigen Übernahme des Betriebes des LSC durch die
OSVI per 01.07.2004 sind auch die Arbeitsverhältnisse der damals dort
Beschäftigten (insgesamt 8) im Sinne des ArbeitsvertragsrechtsAnpassungsgesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf die Gesellschaft übergegangen. Die gehaltsrechtlichen Ansprüche dieses Bedienstetenkreises orientieren sich am Dienstrecht für die Vertragsbediensteten des Landes Tirol.

Leitende Bedienstete

Für den Geschäftsführer der OSVI sowie für die Hauptabteilungsleiter
und Abteilungsleiter gelten sondervertragliche Regelungen.

Unterschiedliche
Gehaltsregelungen

Die unterschiedlichen dienstvertraglichen Grundlagen und Gehaltsregelungen erfordern insgesamt eine verhältnismäßig aufwändige Administration im Rahmen der Personalverwaltung bzw. Lohn- und Gehaltsverrechnung. Derzeit wird die Entlohnung der OSVI-Bediensteten auf
der Basis folgender Gehaltsmodelle praktiziert:






Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe
freie Vereinbarungen
Lohn- und Gehaltstabellen lt. Betriebsvereinbarung für Eintritte ab
Jänner 2004
Lohn- und Gehaltsschemata für die Bediensteten des LSC nach
dem Landesvertragsbediensteten- bzw. Landesbedienstetengesetz
sowie
Sonder- und All-in-Verträge für Bedienstete in Leitungsfunktion.

Option in das
Gehaltsschema neu

Die seinerzeitigen Erwartungen der OSVI, nämlich dass ein Großteil
der Mitarbeiter in das neue Gehaltsschema überwechselt, haben sich
nicht erfüllt. Bis dato sind lediglich zwei Bedienstete in das neue Gehaltsschema optiert. Eine Konsolidierung ist daher erst mittelfristig
durch sukzessive Nachbesetzung von Personalabgängen zu erwarten.
Zum Prüfungszeitpunkt hatten noch 8 Arbeitnehmer Altverträge mit
freien Gehaltsvereinbarungen, weitere 3 Arbeitnehmer (davon einer
bereits in Altersteilzeit) unterlagen noch den gehaltsrechtlichen Bestimmungen für Vertragsbedienstete des Landes Tirol.

Aktuelle
Einstufungspraxis

Bei der Durchsicht der Lohnkonten hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass die in den Gehaltstabellen der OSVI festgelegten Mindestbzw. Basisgehälter nahezu nie zur Anwendung gelangen. Seitens der
OSVI wurde dazu ins Treffen geführt, dass in der Praxis die Gewährung von Aufzahlungen über die dort vorgesehenen Gehaltsansätze
notwendig seien, um die Wettbewerbsfähigkeit mit dem privaten Arbeitsmarkt zu sichern und die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens
zu gewährleisten. Die Maximalgehälter würden jedoch nie überschritten
werden.

Arbeitszeiten

Die Festsetzung der Arbeitszeiten ist seinerzeit mittels Betriebsvereinbarung (vom 01.12.2004) geregelt worden. Die darin vorgesehene Lage der Normalarbeitszeit, welche mit Ausnahme der Turnusdienste für
Portiere und Eismeister den Zeitraum von Montag bis Freitag umfasst,

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12143/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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