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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-07-11-Kurzprotokoll.pdf

- S.78

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Diese faktische Entwicklung sowie die bestehenden Kauf- und Mietpreise von Wohnungen und in
Innsbruck müssen Grund genug sein, um dieses zentrale raumordnerische Instrument "ÖROKO2.0"
ehestmöglichvon Grund auf zu überarbeiten.

Das aktuelle Regierungsübereinkommen 2024-2030 von GRÜNE, JA und SPÖ sieht im Kapitel
"Stadtplanung und Raumordnung"unter Punkt 10 betreffend die "ÖROKO-Fortschreibung"folgendes
vor-

"Entwicklungsziele und Maßnahmen des ÖROKO2.0 werden als Leitfaden für die
verschiedenen mitwirkenden Fach- und Sachbereiche anerkannt und darauf aufbauend
Handlungen und Prozesse abgeleitet und weiterentwickelt. Wir starten den Prozess der
OROKO-Fortschreibung im Jahr 2027 durch einen partizipativen Ansatz unter Einbindung
der Bürger:innenbeteiligungin allen Stadtteilen."

Es sollten jedoch die Entwicklungsziele und Maßnahmeneines grundsätzlich überarbeiteten ÖROKO
2. 0 herangezogen werden, um wirklich auf die faktischen Entwicklungen Antworten geben zu können.

DiebisherigenPlanungsannahmenstimmen nichtmehrmit dertatsächlichenEntwicklungüberein.Die
aktuelle Entwicklung der Hauptwohnsitze wurde eingangs ausgeführt, die Entwicklung der
Nebenwohnsitze ist ebenso neu zu bewerten.

Es geht um leistbareren Wohnraum für die Innsbrucker Bevölkerung. Das ÖROKO2.0 ist neu zu
denken, die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass das bisherige Konzept keine passenden
Antworten für diese Herausforderung bereithält. Das Abstellen auf die wirklich "anwesende

Bevölkerung", eine verpflichtende, klar definierte Vertragsraumordnung, die Ausweitung der
Bebauungsplanpflicht (auch für das Freiland mit definierter Nutzflächendichte und falls zusätzlich

notwendig, mit definierter Bebauungsdichtefür oberirdische und unterirdische bauliche Anlagen)
sowie die Anwendung des Instruments der Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau wären

Punkte, um dasörtlicheRaumordnungskonzeptder Stadt Innsbruckzukunftsfitterzugestalten.

Bedeckungsvorschlag:
Nicht notwendig.

L

Innsbruck, am 13. Juni 2024

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