Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-07-11-Kurzprotokoll.pdf

- S.79

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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangtam

1 3. Juni 202"t
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Gemeinderat und Stadtsenat

02/2024

ANTRAG

der Gemeinderäte Dr Andrea Haselwanter-Schneider und Thomas Mayer

(zu Punkt 56.11)

betreffend:

Demokratie stärken:

Ersatzgemeinderäte als Zuhörer in Gemeinderatsausschüssen
der Stadt Innsbruck zulassen!

Der Gemeinderat wolle beschließen:

"Der Gemeinderat spricht sich für folgende Änderung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck aus:

Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck vom 17. Juni 1975, LGBI. Nr. 53/1975, zuletzt
geändertdurch dasGesetz LGBI.Nr. 24/2024vom 03. Mai 2024wirdwiefolgt geändert:
§ 30 Abs. 3 wird wie folgt ersetzt:
"Die nicht in den Ausschüssen vertretenen Gemeinderatsparteien haben das Recht, aus ihrer Mitte

je ein Mitglied oder Ersatzmitglied des Gemeinderates namhaft zu machen, das berechtigt ist, an
den Sitzungen der Ausschüsse als Zuhörer teilzunehmen. Im Falle seiner Verhinderung kann sich der
Zuhörer durch jedes andere Mitglied oder Ersatzmitglied des Gemeinderates vertreten lassen. Ein

Frage-oder Rederecht kommt diesen Personen nurzu,wenn diesderjeweilige Ausschuss beschließt."

Aus diesem Grunde wird die Stadtregierung beauftragt, diese Willensbekundungdes Innsbrucker
Gemeinderates dem Tiroler Landtag und Tiroler Landesregierung alsbald zur Kenntnisnahme und

weiteren Veranlassungin Form einer Novellierung des antragsgegenständlichenLandesgesetzeszu
übermitteln.