Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.10
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FN 229813 k, und damit der unentgeltlichen Einbringung der Grundstücke 972, 945, 964/1, 964/2 und 966/2,
alle KG 81125 Pradl, zum Zwecke der
Errichtung bzw. Erhaltung und Modernisierung einer zeitgemäßen Wohnbebauung, eines hochwertigen Freiraumes und von zeitgemäßen Sportanlagen in die IIG zu.
2.
Die IIG hat in ihrer Tätigkeit die Stadt
Innsbruck in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, so in der Erfüllung
ihrer Aufgaben in allen Bereichen der
Daseinsfürsorge, insbesondere als Eigentümerin von Liegenschaften, die der
Sozialpflichtigkeit unterworfen sind. Die
Gesellschaft hat sich selbst an dieser
Sozialpflichtigkeit zu orientieren. Auf
den vertragsgegenständlichen Grundstücken ist die Wohnbebauung Campagne bzw. im Rahmen der städtebaulichen Gesamtentwicklung CampagneReichenau die Errichtung eines hochwertigen Freiraumes und von zeitgemäßen Sportanlagen vorgesehen. Die
Einbringung der vertragsgegenständlichen Liegenschaften erfolgt sohin zum
Zwecke der zeitgemäßen Verwaltung
von städtischen Grundstücken, aber
auch zum Zwecke der Erhaltung, Modernisierung, Entwicklung und Bebauung städtischer Liegenschaften und erfolgt die Übertragung der gegenständlichen Liegenschaften seitens der Stadt
Innsbruck somit insbesondere auch mit
der Aufgabe der städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der
Errichtung bzw. Erhaltung und Modernisierung einer zeitgemäßen Wohnanlage und Sportanlage samt Freiraum.
Die Stadt Innsbruck hat nahezu sämtliche bebauten Liegenschaften in die
lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG eingebracht. Es ist Aufgabe der
Stadt Innsbruck, bebaute Liegenschaften zu verwalten, zu erhalten und künftig zu entwickeln. Eben diese Aufgabe
wird mit der gegenständlichen Einbringung der IIG übertragen, insbesondere
die Wohnbebauung Campagne bzw. im
Rahmen der städtebaulichen Gesamtentwicklung Campagne-Reichenau die
GR-Sitzung 10.10.2024
Errichtung eines hochwertigen Freiraumes und von zeitgemäßen Sportanlagen.
3.
Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Einbringungsvertrages verbundenen Steuern,
Kosten, Gebühren und Abgaben, einschließlich der Kosten der Einholung
der erforderlichen verwaltungsbehördlichen Genehmigungen und der notariellen Beglaubigungen, trägt die IIG. Die
Stadt Innsbruck trägt eine allfällige
lmmobilienertragsteuer. Dazu wird jedoch festgehalten, dass die gegenständliche Einbringung auf der Grundlage des Art. 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 stattfindet und dafür die
steuerlichen Sonderregelungen für die
Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften in Anspruch genommen werden. Da die Stadt Innsbruck zu 100 % an der IIG beteiligt ist,
steht diese Gesellschaft unter dem
herrschenden Einfluss der Stadt Innsbruck als Körperschaft öffentlichen
Rechts und sind diese Ausgliederung
und dieses Rechtsgeschäft demnach
von der Gesellschaftsteuer, der Grunderwerbsteuer, der Eintragungsgebühr,
den Stempel- und Rechtsgebühren sowie von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit.
26.
Über- oder außerplanmäßige Mittelverwendungen 2024
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
01.10.2024:
Die über- und außerplanmäßigen Mittelverwendungen 2024 werden gemäß Beilage
genehmigt.