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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.50

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Anhang I. PUNKTESYSTEM
Es werden pro Antrag folgende Punkte vergeben:

Anzahl der Punkte

Kriterien
1. Aktuelle Wohnsituation
a. Bewertung der Wohnung (§ 15a MRG)
Wohnungskategorie B
Wohnungskategorie C
Wohnungskategorie D

5
10
15

b. Schwerer Schimmel (in den Wohnräumen)
c. Deutliche Überbelegung der Wohnung
(Pro Person stehen unter 7 m 2 Nettowohnnutzfläche zur Verfügung.)

d. Wohnungsrückstellung

10
10
15

e. Wohnkostenbelastung
(Verhältnis Bruttomonatsmiete zu Nettofamilieneinkommen im
Jahreszwölftel)

Zw. 40 und 60%
Zw. 61 und 80%
Zw. 81 und 100%
Ab 101%

5
10
15
20

2. Persönliche Voraussetzungen
a. Kinderzuschlag (einmalig)

15

b. Alleinerziehend

15

c. Behindertenpass/ Pflegegeldeinstufung
GdB zw. 50 und 60% bzw. Pflegestufe 3
GdB zw. 61 und 70% bzw. Pflegestufe 4
GdB zw. 71 und 80% bzw. Pflegestufe 5
GdB zw. 81 und 90% bzw. Pflegestufe 6
GdB zw. 91 und 100% bzw. Pflegestufe 7

10
15
20
25
30

Im gemeinsamen Haushalt mit einer schwer erkrankten
Person

5

(Muss sich nachweislich belastend auf die Wohnsituation der
wohnungswerbenden Person auswirken.)

d. Personen ab 60 Jahren

5

e. Bestehende/unmittelbar drohende Wohnungslosigkeit

25

f. Hauptberufliche Mitarbeitende mit Tätigkeitsbereich im Gebiet der
Stadt Innsbruck in folgenden Bereichen: Blaulichtorganisationen,
Soziales, Pflege, Gesundheit, Bildung und öffentlicher Nahverkehr. *)

15

Vormerk- und Vergaberichtlinie für Wohnungen mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck

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