Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.51

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Kriterien

Anzahl der Punkte

g. Ehrenamt *)
Nachweislich mindestens zwei Jahre aktive ehrenamtliche Tätigkeit in
einem jährlichen Ausmaß von zumindest 90 Stunden. Muss von der
Organisation bestätigt werden. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss für
eine Organisation erfolgen, die ihren Vereinssitz oder ihre
Betriebsstätte in Innsbruck hat und die in folgenden Bereichen tätig ist:
I.
II.

Blaulichtorganisationen, Sport, Soziales, Gesundheit, Bildung,
Kunst, Kultur
Mitglieder der Innsbrucker Einsatz- und Blaulichtorganisationen
im aktiven Einsatzdienst

3. Vormerkzeit
a. Wartezeit pro Monat

10
15

1

b. Wartezeit pro Jahr, ab dem zweiten Jahr der Vormerkung
(zusätzlich zu den Punkten für die Wartezeit pro Monat)

5

c. Ablehnung eines Wohnungsangebotes

-30

4. Hauptwohnsitz/ Berufstätigkeit in Innsbruck
ab 15 Jahren (einmalig)

15

*) Sollten Kriterien für die Punkte f. und g. gleichermaßen erfüllt sein, kommt die höhere Punkteanzahl zur Anwendung,
es werden 15 Punkte angerechnet.

Vormerk- und Vergaberichtlinie für Wohnungen mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck

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