Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.53

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(7) Die Ergebnisse der Beratungen des Dringlichkeitsgremiums sind dem zuständigen gemeinderätlichen Ausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen.
(8) Über die Ergebnisse der Beratungen des Gremiums ist eine Niederschrift zu führen.

§ 5 Beschlussfassung
(1) Die Beschlussfassung im Gremium erfolgt einstimmig. Sollte keine Entscheidung herbeigeführt werden können, ist der Beratungsgegenstand dem zuständigen gemeinderätlichen Ausschuss und in weiterer Folge dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vorzulegen.
(2) Das Dringlichkeitsgremium ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder (respektive Vertretungen) anwesend sind.
(3) Eine Beschlussfassung im Umlauf ist zulässig.

§ 6 Niederschrift
(1) Über die Sitzungen des Dringlichkeitsgremiums ist jeweils eine Niederschrift in Form
eines Verlaufsprotokolls zu führen.
(2) Die Niederschrift hat jedenfalls zu enthalten:
a. Datum und Uhrzeit der Sitzung
b. Teilnehmende Personen
c. Tagesordnungspunkte
d. Sachverhaltsdarstellung der einzelnen zu besprechenden Beratungsgegenstände
e. Gesprächsverlauf
f. Ergebnisse und Beschlüsse
(3) Die Niederschrift ist den Mitgliedern des Dringlichkeitsgremiums und anonymisiert den
Mitgliedern des zuständigen gemeinderätlichen Ausschusses zu übermitteln.

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