Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.54

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Anhang III. ANERKANNTE NOTUNTERKÜNFTE
Von der Stadt Innsbruck werden jedenfalls jene Notunterkünfte anerkannt, die von folgenden
Institutionen betrieben werden:









Innsbrucker Soziale Dienste GmbH
Tiroler Soziale Dienste GmbH
Österreichisches Rotes Kreuz
Caritas der Diözese Innsbruck
Gewaltschutzzentren und Frauenhäuser
Im Bündnis gegen Armut und Wohnungsnot vertretene Institutionen
In der ArgeSODIT vertretene Institutionen
Institutionen zur Vollen Erziehung gemäß § 42 Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz

Vormerk- und Vergaberichtlinie für Wohnungen mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck

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