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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.62

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Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
vom 29.03.2012 u.a. den einstimmigen Beschluss gefasst, dass die
Stadtgemeinde Innsbruck vom Eigentümer A die betreffenden Grundstücke im Ausmaß von ca. 16.223 m² kauft.
Geringe Flächenkorrekturen bei zwei
Grundstücken

Eigentümer A bot der Stadt Innsbruck insgesamt sechs zusammenhängende Grundstücke im Ausmaß von 16.309 m² gemäß damaligem
Grundbuchsauszug zum Kauf an. Es wurde allerdings festgehalten, dass
bei zwei Grundstücken eine Änderung der Flächen in Vorbereitung war
und daher geringe Flächenkorrekturen erfolgten. Hierbei handelte es sich
um Teilflächen im Ausmaß von 65 m² und 21 m². Im Zuge des Baus der
Autobahnabfahrt Innsbruck-Mitte erfolgten bereits diese beiden
Grundablösen für die Verlegung des Paschbergweges, aber ohne
verbüchert worden zu sein. Diese beiden Teilflächen wurden mit dem
öffentlichen Gut der Stadt Innsbruck vereinigt.

Landwirtschaftliches
Wirtschaftsgebäude

Das Angebot des Eigentümers A umfasste neben den vorgeschlagenen
Grundstücken auch ein darauf befindliches landwirtschaftliches Wirtschaftsgebäude mit einer Grundfläche von ca. 106 m².
Ein eigener wertmäßiger Ansatz dieses Gebäudes erschien nach
Einschätzung der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft nicht
gerechtfertigt bzw. in Anbetracht der Verhältnismäßigkeit für die
Bewertung der einzelnen Grundstücke nicht ausschlaggebend.

GR-Sitzung vom
29.03.2012

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.03.2012 hat die
damalige Frau Bürgermeisterin die GR-Mitglieder informiert, dass bei
diesem Grundstücksgeschäft bewusst ein höherer als jener von der
Fachdienststelle der MA IV ermittelte Grundstückspreis bezahlt wurde.
Der Ankauf dieser Grundstücke war aus deren Sicht für die weitere
Entwicklungsmöglichkeit nördlich des Paschberges und südlich des
Sport- und Freizeitparkes „Tivoli-Neu“ für die Stadt Innsbruck von großer
(sportlicher) Bedeutung. Hierbei handelte es sich um zirka 50 % der
Liegenschaftsflächen südlich des bestehenden Sport- und Freizeitparkes
„Tivoli-Neu“.
Der Kaufpreis lag fast 12 % über dem ermittelten Wertansatz des Amtes
für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV.

Die Konditionen für den Kaufpreis und die Finanzierung des Erwerbes der
betreffenden Liegenschaften wurden in der nicht öffentlichen Sitzung vom
29.03.2012 dargelegt.
Budgetäre Abwicklung
Der in Rede stehende Liegenschaftskauf wurde im Rechnungsjahr 2012
des Liegenschaftskaufes über
und
die
Haushaltsstelle
5/846000-001200
Wohn-

Geschäftsgebäude, Grundstücke (ohne Zuordnung zu bestimmten
Vorhaben) budgetär abgewickelt.

Die anordnungsberechtige städtische Fachdienststelle (Abteilungsleitung
der MA IV) hat im Jahr 2012 den vertraglich vereinbarten Kaufpreis in je
zwei Raten ausbezahlt. Gemäß Auszug aus dem Buchungsjournal wurde
die erste Kaufpreishälfte am 17.04.2012 und die zweite Hälfte am
25.10.2012 zur Anweisung gebracht.

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Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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