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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.67

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Tauschvertrag vom
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
23.12.2015;
am 05.11.2015 die Annahme der obgenannten Tauschoption zum Erwerb
abgeschlossen zwischen des Gst. 1996 in KG Pradl beschlossen.
Stadt Innsbruck und
Eigentümer C

Die Stadt Innsbruck hat in weiterer Folge die in ihrem Alleineigentum
befindlichen Liegenschaften in KG Pradl bestehend aus den
Gst. 1691 im Ausmaß von 3.484 m²,
Gst. 1694 im Ausmaß von 1.841 m²,
Gst. 1695 im Ausmaß von 1.961 m² sowie
Gst. 2029/2 im Ausmaß von 5.339 m²

gemäß dem hierfür am 23.12.2015 abgeschlossenen Tauschvertrag an
den Grundeigentümer C übergeben.

Andererseits tauschte und übergab der Liegenschaftseigentümer C die
ebenfalls in der KG Pradl vorgetragene und in seinem Alleineigentum
befindliche Grundstücksparzelle
Gst. 1996 im Ausmaß von 8.221 m²

entsprechend dem Tauschvertrag vom 23.12.2015 an die Stadt
Innsbruck.
Im Hinblick auf das Flächenausmaß des Grundstückes 1996 (8.221 m²)
wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass die damalige grundbücherliche
Fläche nicht mit dem tatsächlichen Flächenausmaß übereinstimmte. Aus
zwei früheren Kaufverträgen erwachsene Grundstücksveränderungen
waren bis zu diesem Tage noch nicht bücherlich durchgeführt. Einerseits
eine Zuschreibung einer Fläche im Ausmaß von 440 m² vom östlichen
benachbarten Grundstück und andererseits eine Abschreibung einer
Teilfläche im Ausmaß von 340 m² an den westlichen Liegenschaftsnachbarn.

Vertragsgegenständlich war jedenfalls das nach der grundbücherlichen
Durchführung der oben erwähnten Zu- und Abschreibungen vergrößerte
Grundstück (Gst. 1996) mit einem Flächenausmaß von insgesamt
8.322 m².
Demzufolge übergab die Stadt Innsbruck im Verhältnis zu ihrer im
Tauschwege erworbenen Grundstücksparzelle eine um rd. 1,52-fache
größere Liegenschaftsfläche an den Eigentümer C.
Vertragliche Verpflichtungen aus dem
Tauschvertrag vom
23.12.2015

In diesem Zusammenhang merkte die Kontrollabteilung an, dass die Stadt
Innsbruck sich gemäß Tauschvertrag vom 23.12.2015 vertraglich
verpflichtet hat, das auf dem Gst. 2029/2 befindliche landwirtschaftliche
Wirtschaftsgebäude auf ihre Kosten bis spätestens 30.06.2016 ersatzlos
abzubrechen, zu entsorgen und die darunterliegende Bodenfläche
wiederherzustellen.
Außerdem hat die Stadt Innsbruck auf ihre Kosten im südöstlichen Eck
des Tauschgegenstandes eine für einen Traktor geeignete Zufahrtsrampe
(geschottert) zu errichten. Bei der nördlich gelegenen (ehemaligen)
Umkehrschleife die oberste Erdschicht abzugraben und mit Humus

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Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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