Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.68
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
wieder aufzufüllen. Diese Maßnahmen waren bis spätestens 31.12.2017
durchzuführen.
Des Weiteren wurde kontraktlich festgelegt, das die Stadt Innsbruck bis
spätestens
30.04.2016
die
im
südlichen
Teil
ihrer
tauschgegenständlichen Grundstücke (angrenzend zum Paschbergweg)
befindlichen Bäume auf ihre Kosten ersatzlos entfernt. Darüber hinaus hat
die Stadt Innsbruck den an der Westseite befindlichen Zaun samt
Sträucher ebenfalls auf ihre Kosten ersatzlos zu entfernen.
Überdies stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Stadt Innsbruck die
mit der Erstellung dieses Vertrages, der Einholung der erforderlichen
behördlichen Genehmigungen und der grundbücherlichen Durchführung
dieses Rechtsgeschäftes allenfalls verbundene Kosten, Steuern und
Gebühren
(bspw.
Grunderwerbsteuer,
Immobilienertragsteuer,
Eintragsgebühr, Beglaubigungskosten) zur Gänze zu tragen hatte.
Auf der Grundlage der von der IISG und dem städtischen Amt für
Immobilien, Wirtschaft und Tourismus der MA IV übermittelten Rechnungen, Bescheide und Honorarnoten ergaben sich Gesamtaufwendungen
in Höhe von € 176.529,82.
3.2.3 Immobiliengeschäft 3
GR Beschluss vom
05.11.2015
In der Sitzung des Gemeinderates vom 05.11.2015 wurde zum einen der
Beschluss gefasst, dass die Stadt Innsbruck die Tauschoption laut Pkt. 6
des Optionsvertrages vom 18.08.2014 samt Nachtrag vom 10.03.2015,
abgeschlossen zwischen Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG und
Eigentümer D, annimmt und ausübt.
Zum anderen hat der Gemeinderat den Erwerb des Grundstückes 1680
KG Pradl, gegen eine das 1,074-fache Flächenausmaß dieses Grundstücks aufweisende Teilfläche im Norden des städtischen Grundstückes
579/3 KG Amras im Tauschwege beschlossen.
Optionsvertrag vom
Um das geplante American Football Zentrum am jetzigen Standort südlich
18.08.2014 samt
des Tivoli Stadions errichten zu können, benötigte die Stadt Innsbruck
Nachtrag vom
noch das „fehlende“ Grundstück 1680 KG Pradl von Eigentümer D.
10.03.2015;
Infolgedessen stünden fortan vier zusammenhängende Grundstücke als
abgeschlossen zwischen
Bauplatz für die Errichtung des neuen Trainingszentrums zur Verfügung.
IIG KG und Eigentümer D
Der Eigentümer D hat der IIG KG unentgeltlich das verbindliche,
unwiderrufliche und alleinige Optionsrecht eingeräumt, das in seinem
Alleineigentum befindliche Gst. 1680 KG Pradl im Tauschwege zu
erwerben.
Die IIG KG war berechtigt, dieses Optionsrecht voll inhaltlich ohne
weiteres an Dritte (bspw. Stadt Innsbruck) weiterzugeben.
Mit Schreiben vom 09.12.2015 teilte das Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I dem Eigentümer D mit, dass die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG dieses befristete Optionsrecht vollinhaltlich der Stadt
Innsbruck übertragen hat.
Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
12