Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.80
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IIG KG nach wie vor die Meinung vertreten hatte, dass kein Vorsteuerabzug möglich sei.
Kostenvariante
Projektbericht
10.11.2015
Die im Projektbericht vom 10.11.2015 bereitgestellte Entwurfsplanung
der IIG KG hatte sich weitgehend auf die Errichtung des Spielfeldes und
einer Zuschauertribüne für ca. 700 Personen mit vier Garderoben samt
Sanitäranlagen, sowie ein Lager, eine Kantine, einen Meetingraum mit
WC’s, ein Büro, ein Arztzimmer, eine Schiedsrichtergarderobe, eine
Waschküche und einen Ticketschalter sowie Sanitäranlagen für
Zuschauer begrenzt. Die IIG KG hatte die Kosten ein weiteres Mal überarbeitet und deren Berechnung wie folgt dargestellt:
Kostenvariante
Projektbericht 10.11.2015
Menge
Abbruch
EH
Preis/EH
[€]
PA
Nettozahlungssumme
wirksam
[€]
[€]
10.000
12.000
Spielfeld 124,7 m x 68,8 m
8.580
m²
110
943.800
943.800
Sprintbahn 129,7 m x 4,22 m
550
m²
120
66.000
66.000
Asphaltbahn
1.000
m²
100
100.000
100.000
Asphaltwege
500
m²
100
50.000
50.000
IVB Wendehammer
500
m²
350
175.000
175.000
3.735
m²
50
186.750
186.750
785
m²
1.600
1.256.000
1.507.200
900.000
1.080.000
110.000
110.000
Restfläche Rasen
Gebäude (40,5 + 36,5) x 10,2
BGF
Tribüne mit Aufzug
PA
Beleuchtung
Ballfangzäune
880
m²
50
44.000
44.000
Zaun
550
lfm
45
24.750
24.750
Bewässerung
38.000
38.000
Rasenheizung
280.000
280.000
Tonanlage
50.000
50.000
Anzeigetafel
50.000
50.000
Tore/Fahnen/Pflegegeräte
50.000
50.000
144.000
172.800
0
494.030
4.478.300
5.434.330
Adaptierung Cheerleaderhalle
PA
Reserve 10 %
Herstellungskosten
Diese Kostenschätzung umfasste neben den Kosten der Kostengruppen
2 - 8 (Ausnahme Kostengruppe 5 - Einrichtung) auch Kosten der
Kostengruppe 9 – Reserve. Zudem hat die Gesellschaft erstmals nichtabzugsfähige Vorsteuern in Höhe von rd. € 433,6 Tsd. bei der
Berechnung der zahlungswirksamen Herstellungskosten berücksichtigt.
Ebenso war der Hinweis angebracht, dass in dieser Kostenermittlung
keine Grundstückskosten enthalten und die Herstellungskosten mit einer
Genauigkeit von +/- 15 % kalkuliert worden sind.
Im Hinblick auf die Finanzierungssicherheit zeigte sich, dass die bislang
vom Land Tirol, von der Stadt Innsbruck sowie vom Bund in Aussicht
gestellten (zum Teil unbestätigten) Förderbeitrage in Höhe von je
€ 1,8 Mio. bzw. € 0,49 Mio., in Summe somit rd. € 4,09 Mio., nicht zur
Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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