Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.106
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9.4 Förderung Klima- und Energiefonds
Förderung
Solaranlagen
Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH hat mit Schreiben vom
30.04.2021 der IIG KG die anerkannte Höhe der förderungsfähigen
Kosten (€ 143.542,00), der Förderungsbasis (€ 129.537,00), den
Förderungssatz (40 %) sowie der auszuzahlenden Förderung
(€ 51.815,00) bekannt gegeben. Darüber hinaus wurde vertraglich
vereinbart, dass 10 % des nach der Endabrechnung ermittelten
Gesamtförderungsbarwertes einzubehalten waren.
Die erste Teilzahlung in Höhe von € 46.633,00 konnte von der IIG KG
mit Datum 04.06.2021 verbucht werden. Die zweite Teilzahlung wurde
nach Vorlage der Bestätigung des Abschlusses des begleitenden
Monitoring-Prozesses ausbezahlt. Demgemäß hat die Kommunalkredit
Public Consulting GmbH die Schlussrate in Höhe von € 5.182,00 am
30.06.2022 überwiesen.
9.5 Förderung OeMAG
Investitionszuschuss
Photovoltaikanlage
Nach Überprüfung der von der IIG KG eingereichten Unterlagen ist die
Auszahlung eines Investitionszuschusses für die installierte Photovoltaikanlage in Höhe von € 6.200,00 erfolgt. Die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG hat der Fördernehmerin den Zuschuss am
06.11.2020 überwiesen.
10 Fruchtgenussentgelte
10.1 Fruchtgenussentgelt American Football Zentrum
Berechnung
Fruchtgenussentgelt
AFZ
Vereinbarungsgemäß hat die Fruchtgenussberechtigte (OSVI) ein
jährliches Fruchtgenussentgelt von pauschal netto € 60,0 Tsd. zu entrichten.
Den vertraglichen Bestimmungen nach war das Fruchtgenussentgelt
nach dem vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich
verlautbarten VPI 2015 oder einem an seine Stelle tretenden Index
wertzusichern. Ausgangsbasis und Stichtag für die erstmalige Wertsicherung war die nach Übergabe bis dorthin verlautbarte Indexzahl. Die
weiteren Indexanpassungen sollten sodann jährlich mit Wirksamkeit
zum 01.01. eines jeden Jahres auf Grundlage der im Oktober des
Vorjahres verlautbarten Indexzahl erfolgen.
Valorisierung
Fruchtgenussentgelt
AFZ - Empfehlung
Wie die Einschau in die diesbezüglichen Abrechnungsunterlagen zeigte,
hat die IIG KG der OSVI ab dem 01.09.2020 bis einschließlich
05.10.2023 ein monatliches Fruchtgenussentgelt in Höhe von netto
€ 5,0 Tsd. vorgeschrieben und vereinnahmt.
Mit Schreiben vom 27.10.2023 hat die IIG KG der OSVI für die Jahre
2022 und 2023 einen Nachzahlungsbetrag in Höhe von insgesamt brutto
€ 11.762,64 vorgeschrieben. Für die verbleibenden Monate November
und Dezember des Jahres 2023 hat die OSVI jeweils netto € 5.759,42
bezahlt. Für das Jahr 2024 hat die IIG KG das Fruchtgenussentgelt mit
einem Betrag von netto € 6.068,13 festgesetzt und in dieser Höhe bis
zum Prüfungszeitpunkt Jänner 2024 auch vorgeschrieben.
Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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