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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.107

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Darauf Bezug nehmend hielt die Kontrollabteilung fest, dass ihren
Berechnungen nach der vereinbarten Wertsicherungsklausel nicht
gänzlich entsprochen worden ist. Das Prüforgan hat an die IIG KG die
Empfehlung ausgesprochen, das in Rede stehende Fruchtgenussentgelt
einer Berichtigung zuzuführen und in weiterer Folge der OSVI für die
Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 eine entsprechende Nachberechnung
durchzuführen.
Im Rahmen ihrer Stellungnahme teilte die IIG KG mit, dass sowohl der
Nachzahlungsbetrag ermittelt als auch die aktuelle Vorschreibung
angepasst worden ist. Laut Gesellschaft hat sich zum einen eine
Nachverrechnung in Höhe von netto € 206,58 und zum anderen ein
neues Fruchtgenussentgelt ab 01.07.2024 in Höhe von netto € 6.073,59
ergeben. Dem Auftrag des Prüforganes wurde lt. Anhörungsverfahren
vollinhaltlich entsprochen und werde eine vertragskonforme Berechnung
sowie Vorschreibung künftig gewährleistet.
10.2 Fruchtgenussentgelt Fußballstadion Tivoli Neu
Berechnung
Fruchtgenussentgelt
Fußballstadion Tivoli
Neu

Mit dem 3. Nachtrag zum Fruchtgenussvertrag vom 19.12.2003 haben
die Vertragsteile OSVI und ISpA sowie IIG KG vereinbart, dass mit
Wirksamkeit zum 01.01.2019 ein reduziertes Fruchtgenussentgelt von
jährlich wertgesichert netto € 292.000,00 zu bezahlen ist. Die
Verringerung des eben angesprochenen Fruchtgenussentgeltes gilt
jedoch nur, sofern zwischen der IIG KG und der OSVI ein aufrechtes
Fruchtgenussrecht hinsichtlich des American Football Zentrums besteht.
Das soeben angeführte, pauschale Fruchtgenussentgelt war nach dem
vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarten
VPI 2015 oder einem an seine Stelle tretenden Index wertzusichern. Als
Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Jänner
2017 verlautbarte Indexzahl festgelegt worden. Die Valorisierung hatte
jährlich mit Verlautbarung des Jänner-Index mit Wirksamkeit zum 01.01.
eines jeden Jahres zu erfolgen.

Valorisierung
Fruchtgenussentgelt
Fußballstadion Tivoli
Neu

Für das Jahr 2019 hat sich den Prüfungsunterlagen zufolge das
Fruchtgenussentgelt auf jährlich netto € 371.786,64 oder monatlich netto
€ 30.982,22 belaufen. Hierbei handelte es sich um den ursprünglich
valorisierten Pauschalbetrag gemäß Basisvertrag vom 19.12.2003.
Mit Schreiben der ISpA vom 12.09.2019 ist der OSVI ab 01.10.2019 ein
monatliches Fruchtgenussentgelt in Höhe von netto € 25.217,75
vorgeschrieben worden. Die Berechnung dieser monatlichen Pauschale
ist auf das reduzierte Fruchtgenussentgelt von € 292.000,00 zuzüglich
einer Valorisierung in Höhe von rd. 3,6 % zurückzuführen. Für die
Monate Jänner bis einschließlich September des Jahres 2019 hat die
ISpA der OSVI einen Betrag in Höhe von gesamt netto € 51.880,23
rückvergütet.

Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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