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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.111

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In der abgegebenen Stellungnahme beschrieb das Amt für Sport die
Entwicklungen im Zusammenhang mit den beiden Sponsoring-Vereinbarungen aus seiner Sicht im Detail. Die Fachdienststelle sagte nach
Prüfung des Sachverhaltes zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu
entsprechen. Die neuen Sponsorverträge werden (wieder) operativ von
der OSVI im Namen und auf Rechnung der Stadt Innsbruck abgeschlossen.
Erhöhung
Sponsorbeiträge –
Empfehlung

Die Kontrollabteilung wies weiters darauf hin, dass die mit den beiden
Geschäftspartnern vereinbarten Sponsorbeiträge seit Beginn der
Sponsor-Beziehungen in den Jahren 2013 und 2016 in ihrer Höhe
unverändert waren. Eine Erhöhung der Sponsorbeiträge war aus Sicht
der Kontrollabteilung vor diesem Hintergrund vorstellbar und
wünschenswert.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Sport, die OSVI bei einer
allfälligen Erhöhung dieser Sponsor-Einnahmen bestmöglich zu unterstützen.
Dazu führte das Amt für Sport in der abgegebenen Stellungnahme aus,
dass die angestrebten Erhöhungen der Sponsorbeiträge in den
Verhandlungen seitens der OSVI in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
nicht zu erzielen waren. Die Anpassung der Sponsorbeiträge werde bei
künftigen Vertragsverhältnissen weiterhin angestrebt.

Alternative
Formulierung zu
Vertragslaufzeit –
Empfehlung

Zur Abfassung der Sponsor-Verträge zwischen OSVI und den
Geschäftspartnern waren für die Kontrollabteilung Formulierungen in
Bezug auf die Vertragsdauer und Kündigung auffällig. Beide Verträge
waren mit einer Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen. In beiden
Fällen war vertraglich eine automatische Verlängerung um 1 Jahr für
den Fall vereinbart, dass die Verträge vorher nicht schriftlich gekündigt
werden. Insofern ergaben sich für die beiden Vereinbarungen die
Vertragsenden mit 31.05.2017 und 30.08.2020.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Sport, in Zusammenarbeit
mit der OSVI in diesem Punkt eine alternative Vertragsformulierung zu
prüfen. Dies insofern, als nach Einschätzung der Kontrollabteilung
überlegenswert wäre, in die neuen Sponsor-Vereinbarungen kein fixes
Beendigungsdatum aufzunehmen. Vielmehr wäre für die Kontrollabteilung eine automatische Prolongationsmöglichkeit um ein weiteres
Jahr vorstellbar. Dies würde somit die unbefristete Möglichkeit der
einjährigen Vertragsverlängerung bieten, wenn die Vereinbarungen
vorher nicht gekündigt werden.
Dazu verwies das Amt für Sport in der abgegebenen Stellungnahme
darauf, dass die Bestimmung der Vertragsdauer der OSVI obliege. Das
Amt für Sport werde die Empfehlungen der Kontrollabteilung an die
zuständigen Personen in der OSVI weitergeben. In den bestehenden
Verträgen sei von der OSVI in Abstimmung mit den Vertragspartnern
jedoch das Enddatum mit August 2025 fixiert. Dies auf ausdrücklichen
Wunsch der Sponsoringpartner.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/2

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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