Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.112
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Kostenbeitrag
Land Tirol für
schulärztliche Tätigkeit
betreffend das
Schuljahr 2021/2022
Gemäß § 2 Abs. 2 lit. b. des Tiroler Schulorganisationsgesetzes
(TSchOG) obliegt der Stadt Innsbruck als gesetzlichem Schulerhalter
auch die Beistellung von Schulärzten. Die Kontrollabteilung überprüfte
eine Auszahlungsanordnung an einen Arzt für Allgemeinmedizin für
schulärztliche Tätigkeiten. Diese Prüfung blieb ohne Beanstandungen.
Ergänzend nahm die Kontrollabteilung Einschau in die zum Prüfungszeitpunkt letzte Abrechnung gegenüber dem Land Tirol. Gemäß § 86
Abs. 1 leg. cit. hat das Land dem gesetzlichen Schulerhalter 40 % der
Kosten, die ihm aus der Beistellung von Schulärzten erwachsen zu
ersetzen.
Zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung war gegenüber dem
Land Tirol zuletzt der Beitrag zu den Kosten für den schulärztlichen
Dienst für das Schuljahr 2021/2022 endabgerechnet. Dabei beantragte
die Fachdienststelle beim Land Tirol einen Gesamtkostenbeitrag von
€ 25.169,78. Wie die Kontrollabteilung recherchierte, vereinnahmte die
Stadt Innsbruck auf der Grundlage dieses Antrages allerdings lediglich
einen Betrag von € 23.131,62. Im Vergleich zum beantragten
Kostenbeitrag ergab sich somit eine Differenz von € 2.038,16 zu Lasten
der Stadt Innsbruck.
Weiterführende Unterlagen und/oder Begründungen, weshalb sich diese
Differenz ergab bzw. wie sich diese im Detail letztlich zusammensetzte,
waren für die Kontrollabteilung in der Fachdienststelle zunächst nicht zu
erhalten. Dies war auch darin begründet, dass es in der betroffenen
Dienststelle in diesem Themenbereich zu einem personellen Wechsel in
der Sachbearbeitung kam.
Unter Mitwirkung der mittlerweile zuständigen Sachbearbeiterin im Amt
für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen (und der zuständigen
Sachbearbeiterin beim Land Tirol) konnte diese Kostenbeitragsdifferenz
bis zum Ende der Prüfung der Kontrollabteilung wie folgt abgeklärt
werden:
Abklärung Differenzbetrag schulärztlicher Dienst Schuljahr 202112022 - (Beträge in€)
Beschreibung
Schulimpfungen Gymnasien
Abrechnungsdifferenz Schularzt 1
Abrechnungsdifferenz Schularzt 2
Abrechnungsdifferenz Schularzt 3
Abrechnungsdifferenz Schularzt 4
Sonstige Abrechnungsdifferenzen
Summe
Schulimpfungen
Gymnasien
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/2
Gesamtkosten
Stadt Innsbruck
-2 .805,20
-701 ,30
-71 ,06
-56,28
-1 .332,47
-129,09
-4.966,31
40 %-Anteil
Land Tirol
-1 .122,08
-280,52
-28,42
-22,51
-532,99
~51 ,64
-2.038,16
In den städtischen Gesamtkosten für Schulimpfungen waren auch
Schulimpfungen (HPV) für Gymnasien enthalten, welche nicht vom Land
Tirol mitfinanziert werden.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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