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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.113

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Abrechnungsdifferenz
Schularzt 1 –
Empfehlung

An einen Schularzt rechnete die Fachdienststelle seine schulärztlichen
Leistungen im Monat Juni 2022 ab. Gemäß der zugrundeliegenden
Leistungsaufstellung erbrachte der Schularzt in diesem Zeitraum
Leistungen über insgesamt 35 Stunden. Zur Abrechnung gelangten
allerdings Leistungsentgelte für insgesamt 45 Stunden. Die Stadt zahlte
auch das Leistungshonorar für insgesamt 45 Stunden an den
betroffenen Schularzt aus. Im Zuge der Abrechnung des Kostenbeitrages korrigierte das Land Tirol diesen Leistungsfall auf die in der
Stundenaufstellung dokumentierten 35 Stunden. Der Differenzbetrag in
Bezug auf den Kostenbeitrag des Landes belief sich dabei auf € 280,52.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Gesundheit, Markt- und
Veterinärwesen der MA V, diesen Abrechnungseinzelfall zu überprüfen.
Allenfalls wäre aus Sicht der Kontrollabteilung das wohl irrtümlich überhöht zur Auszahlung gelangte Honorar für 10 Stunden vom betroffenen
Schularzt zurückzufordern.
In der abgegebenen Stellungnahme verwies die betroffene Fachdienststelle darauf, dass die Rückforderung des zu viel ausbezahlten Honorars
an den Schularzt in Prüfung sei.

Abrechnungsdifferenz
Schularzt 4 –
Empfehlung

Eine Honorarnote eines Schularztes betreffend Leistungen im Schuljahr
2021/2022 in einer städtischen Volksschule blieb in der Abrechnung des
Landes Tirol unberücksichtigt. Der 40 %ige Kostenbeitrag des Landes
hätte sich auf € 532,99 belaufen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Gesundheit, Markt- und
Veterinärwesen der MA V, diesen Abrechnungseinzelfall zu überprüfen.
Allenfalls wäre mit dem Land Tirol zu klären, weshalb für diese Honorarnote keine Kostenbeteiligung des Landes erfolgte. Gegebenenfalls wäre
beim Land Tirol der 40 %ige Kostenbeitrag nachzufordern.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme bestätigte die Fachdienststelle, dass ein Teilbetrag der angeführten Abrechnungsdifferenz nachgefordert und vereinnahmt werden konnte.

Künftige
Jahresabrechnungen
mit dem Land Tirol –
Empfehlung

Für künftige Jahresabrechnungen des Kostenbeitrages des Landes Tirol
für den schulärztlichen Dienst empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für
Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen der MA V, auf die unterjährige
Rechnungskontrolle und -freigabe erhöhtes Augenmerk zu legen. Dies
insbesondere nach Maßgabe der von der Kontrollabteilung festgestellten
und im Bericht im Detail ausgeführten Bereinigungsthemen des Landes
Tirol.
Weiters sollten aus Sicht der Kontrollabteilung künftig Abweichungen
zwischen dem vom Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen an
das Land Tirol gerichteten Kostenbeitragsansuchen und den vom Land
letztlich akzeptierten Beträgen im Detail nachvollziehbar aufgeklärt und
dokumentiert werden. Dies mit dem Ziel, derartige begründete Abweichungen im unterjährigen Ab- bzw. Verrechnungsprozess bestmöglich
zu vermeiden.

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Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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