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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.114

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Die Fachdienststelle sagte in der abgegebenen Stellungnahme zu, den
Empfehlungen der Kontrollabteilung zu entsprechen.

Innsbrucker Immobilien Im Rahmen der Belegkontrolle erfolgte eine stichprobenhafte ÜberService GmbH
prüfung der Verwaltungstätigkeit hinsichtlich unbebauter städtischer

Grundparzellen sowie von der Stadt Innsbruck vergebener Baurechte
und sonstiger Nutzungsrechte in den Jahren 2021 bis 2023. Die
Verwaltungstätigkeit wird diesbezüglich gemäß dem zwischen der Stadt
Innsbruck und der IISG abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag
von der IISG besorgt.
Zu den Aufgaben der IISG gehören dabei die laufende Vorschreibung,
Einhebung und Leistung von Entgelten, Betriebskosten und ähnlichen
finanziellen Leistungen einschließlich deren wertmäßiger Anpassung
(Indexierung) aus den laufenden Dauerschuld- und Dauerrechtsverhältnissen, welche die Stadt Innsbruck mit Dritten abgeschlossen hat.
Darüber hinaus obliegt der IISG das Mahnwesen, die Gewährung von
Ratenzahlungen und die Stundung von Zahlungen.
Die geprüften Liegenschaften verteilen sich auf die Gewerbegebiete
Arzl, Amras, Mühlau und Hötting und waren zum Prüfungszeitpunkt
Januar/Februar 2024 jeweils als Gewerbe- und Industriegebiet gewidmet.
Die Ergebnisse der Einschau werden in weiterer Folge grundstücksbezogen dargestellt:
Katastralgemeinde Arzl (Grundstück A)
Vertragliche
Grundlagen

Die Stadt Innsbruck ist Eigentümerin eines im Gewerbe- und
Industriegebiet Arzl gelegenen Grundstückes mit einem Gesamtflächenausmaß von 1.409 m².
Eine Teilfläche des Grundstückes im Ausmaß von 700 m² verpachtete
die Stadt Innsbruck mit Vertrag vom 09.03.1987 auf unbestimmte Dauer
an ein Unternehmen. Als Pachtzins wurde ein auf Basis des VPI 1976
wertgesicherter Betrag iHv jährlich ATS 14.000,00 (€ 1.017,42)
vereinbart. Zudem hat die Pächterin sämtliche auf die Pachtliegenschaft
entfallenden Abgaben zu tragen.
Mit dem genannten Vertrag räumte die Stadt Innsbruck dem
Unternehmen zugleich ein Prekarium an einer vor der Straßenfluchtlinie
gelegenen Fläche des Grundstückes ein. Für diese jederzeit
widerrufliche Nutzungsbewilligung wurde ein jährlicher Anerkennungszins von ATS 120,00 (€ 8,72) vereinbart. Die sonstigen Bestimmungen
des Pachtvertrages gelten sinngemäß auch für das Prekarium.
Der genannte Vertrag steht seither unverändert in Geltung.

Grundsteuer

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/2

Im Rahmen der Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass die
Vorschreibung des Pachtzinses für die Jahre 2021 bis 2023 vertragskonform erfolgte.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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