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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.146

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Nach Maßgabe der Strukturreform war im Idealfall eine tägliche
Branddienstmannschaft von 27 Personen sowie je ein Bereitschafts- und
ein Inspektionsoffizier in der Hauptfeuerwehrfache erforderlich. Diese
verrichteten ihren Einsatzdienst als 24-stündigen Schichtdienst, Dienstbeginn und Dienstende war jeweils um 07:00 Uhr. Die Sicherstellung der
täglichen Verfügbarkeit der notwendigen Einsatzfunktionen (z.B.
Gruppenkommandant, Sonderfahrzeugmaschinist, Maschinist) als auch
der Spezialfunktionen (bspw. Flughelfer, Bootsführer, Taucher) im
Branddienst erfolgte aus der Zuteilung der Bediensteten aus den
betreffenden funktionsbezogenen Pools. Zudem war jede Einsatzkraft
immer einem Feuerwehrfahrzeug zugeordnet. Abhängig vom Einsatzerfordernis werden auch Feuerwehrleute entsprechend ihrer Qualifikation
mehreren (Spezial-)Fahrzeugen (z.B. Kranfahrzeug) im Springersystem
zugeordnet.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt Berufsfeuerwehr der MA III, die
geltende Dienstordnung der Berufsfeuerwehr Innsbruck, welche mit
01.01.2017 in Kraft trat, entsprechend den aktuellen Verhältnissen, wie
beispielsweise die Implementierung eines Inspektionsoffiziers oder der
Erhöhung der Mindesteinsatzstärke von 22 auf 27 Feuerwehrleute zu
evaluieren und zu überarbeiten.

Im Anhörungsverfahren sicherte das Amt Berufsfeuerwehr der MA III zu,
der Empfehlung zu entsprechen.
Branddienst

Die Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehr Innsbruck versahen ihren Dienst
als 24-stündigen Schichtdienst. Der Arbeits- und Ausbildungsdienst war
in der geltenden Dienstordnung der Berufsfeuerwehr Innsbruck grundlegend festgelegt.
Eine Schicht bei der Berufsfeuerwehr begann jeweils um 07:00 Uhr und
endete um 07:00 Uhr des nächsten Tages. Während der Woche lag von
07:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr Arbeitszeit im
Ausmaß von acht Stunden (für Fahrzeug-Übernahme, Arbeitsdienst,
Ausbildung und Dienstsport) vor. Die Zeiten dazwischen galten als Bereitschaftszeit (Alarmbereitschaft) und zählten zur Gänze als Arbeitszeit in
der Hauptfeuerwache.
Der Dienstsport begann werktags um 16:30 Uhr und hatte mindestens
45 Minuten zu dauern und diente der Erhaltung der notwendigen
physischen und psychischen Voraussetzungen für den Einsatzdienst.
Ab 18:00 Uhr begann die Alarmbereitschaft für die Branddienstmannschaft und endete um 07:00 Uhr des Folgetages. Eine Alarmierung hatte
während des gesamten Dienstes oberste Priorität und war jederzeit zu
gewährleisten. Bei allfälligen Großereignissen bestand zudem eine
erhöhte Einsatzbereitschaft, d.h. es konnte auch die Einberufung der sich
in der Freizeit befindlichen Mannschaft erfolgen.

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Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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